Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

I. Diebstahl. 17 
stehenden verschlossenen Kommode, an welcher der 
Schlüssel gesteckt habe, 127 M. gestohlen und da- 
mit das Weite gesucht habe. 
100 M. von dem Gelde seien nicht ihr Eigen- 
tum, vielmehr habe sie diesen Betrag, wie ihr Sohn 
auch ganz genau gewußt habe, für ihre Nachbarin, die 
75 jährige Witwe Auguste Dorothee Kettlich, 
welche für einen so hohen Geldbetrag keinen sicheren 
Aufbewahrungsort besitze, in Verwahrung genommen. 
Die übrigen 27 M. (ein Zwanzigmarkstück, zwei 
Dreimarkstücke und zwei Fünfzigpfenniger) seien ihr 
Eigentum gewesen und hätten in einem besonderen 
Kästchen gelegen, während der 100-Markschein in 
Zeitungspapier eingeschlagen in einem alten Koch- 
buche gelegen habe. 
Am 17. d. Mts. vormittags habe sie zufällig 
noch nachgesehen, daß das Geld dagewesen sei. Nachdem 
sie eine Viertelstunde bei der kranken Kettlich gewesen 
sei, habe sie ihren genannten Sohn, den sie allein in 
der Stube zurückgelassen hätte, nicht mehr angetroffen 
und gemerkt, daß er seinen Sonntagsanzug angezogen 
habe. Bis heute habe er nichts von sich hören lassen. 
Da er arbeitsscheu sei und sie schon öfter um 
Geld bestohlen habe, sei ihr sofort der Verdacht 
gekommen, er könne sich an dem Gelde vergriffen 
haben. Beim Nachsehen habe sie sofort das Fehlen 
des Geldes entdeckt und hiervon sofort auch der 
Kettlich Mitteilung gemacht. 
Die Klaar stellt wegen der ihr gestohlenen 
27 M. den beifolgenden Strafantrag. Wegen des 
Tiebstahls der 100 M. ist Strafantrag von ihr 
nicht beigezogen worden, da als Verletzte vor allem 
die Kettlich in Betracht kommt und es insoweit 
keines Strafantrags bedarf. 
Im Hause Schloßstraße 27 wurde noch durch 
die Tischlerstochter Margarethe Schwabe in 
Erfahrung gebracht, daß sie bis zum 17. d. M. den 
Beschuldigten täglich im Hause habe aus= und ein- 
gehen sehen. Am 17. d. Mts., Mittags um 1 Uhr, 
sei Klaar in seinen Sonntagssachen eilig an ihr die 
Treppe heruntergekommen und habe sie gegen seine 
Gewohnheit nicht gegrüßt. 
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