I. Diebstahl. 17
stehenden verschlossenen Kommode, an welcher der
Schlüssel gesteckt habe, 127 M. gestohlen und da-
mit das Weite gesucht habe.
100 M. von dem Gelde seien nicht ihr Eigen-
tum, vielmehr habe sie diesen Betrag, wie ihr Sohn
auch ganz genau gewußt habe, für ihre Nachbarin, die
75 jährige Witwe Auguste Dorothee Kettlich,
welche für einen so hohen Geldbetrag keinen sicheren
Aufbewahrungsort besitze, in Verwahrung genommen.
Die übrigen 27 M. (ein Zwanzigmarkstück, zwei
Dreimarkstücke und zwei Fünfzigpfenniger) seien ihr
Eigentum gewesen und hätten in einem besonderen
Kästchen gelegen, während der 100-Markschein in
Zeitungspapier eingeschlagen in einem alten Koch-
buche gelegen habe.
Am 17. d. Mts. vormittags habe sie zufällig
noch nachgesehen, daß das Geld dagewesen sei. Nachdem
sie eine Viertelstunde bei der kranken Kettlich gewesen
sei, habe sie ihren genannten Sohn, den sie allein in
der Stube zurückgelassen hätte, nicht mehr angetroffen
und gemerkt, daß er seinen Sonntagsanzug angezogen
habe. Bis heute habe er nichts von sich hören lassen.
Da er arbeitsscheu sei und sie schon öfter um
Geld bestohlen habe, sei ihr sofort der Verdacht
gekommen, er könne sich an dem Gelde vergriffen
haben. Beim Nachsehen habe sie sofort das Fehlen
des Geldes entdeckt und hiervon sofort auch der
Kettlich Mitteilung gemacht.
Die Klaar stellt wegen der ihr gestohlenen
27 M. den beifolgenden Strafantrag. Wegen des
Tiebstahls der 100 M. ist Strafantrag von ihr
nicht beigezogen worden, da als Verletzte vor allem
die Kettlich in Betracht kommt und es insoweit
keines Strafantrags bedarf.
Im Hause Schloßstraße 27 wurde noch durch
die Tischlerstochter Margarethe Schwabe in
Erfahrung gebracht, daß sie bis zum 17. d. M. den
Beschuldigten täglich im Hause habe aus= und ein-
gehen sehen. Am 17. d. Mts., Mittags um 1 Uhr,
sei Klaar in seinen Sonntagssachen eilig an ihr die
Treppe heruntergekommen und habe sie gegen seine
Gewohnheit nicht gegrüßt.
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