Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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33. Betrug; Indizien- 
beweis. 
§ 263 d. Str.G.Bs. 
Formularbuch. 
Preuß versicherte aber mit Bestimmtheit, daß 
er Lauer trotz des stark besetzten Wagens vom Ein- 
steigen an im Auge behalten und ihm bis zum 
Barbarossaplatze, wo er ihn zum ersten Male zur 
Lösung eines Billets aufgefordert, ein solches nicht 
verkauft habe. Dasselbe erklärte ebenfalls mit voller 
Bestimmtheit der mitausgestiegene Privatus Fridolin 
Hiller, Annenstraße 4, I wohnhaft. Er habe eben- 
falls den Lauer, der ihm durch sein scheues Wesen 
aufgefallen sei, vom Einsteigen an im Auge gehabt 
und ihm gerade gegenüber gesessen. Er wisse genan, 
daß Lauer ein Billett nicht gelöst habe. 
Lauer blieb demgegenüber bei seinem Leugnen. 
Befragt, ob er noch Geld bei sich führe, bejahte er 
dies, weigerte sich aber, nochmals zu bezahlen. 
An Polizeistelle sistiert, wurde er von mir und 
dem Gendarm Unger II einer Durchsuchung unter- 
worfen, wobei sich aber an barem Gelde nur vier 
Einpfennig= und zwei Zweipfennigstücke vorfanden, 
die Lauer, der ohne Arbeit und Mittel ist, offenbar 
in Blasewitz oder anderen Vororten zusammengebettelt 
hat. Er bestritt dies aber ebenfalls, und das Gegen- 
teil war ihm nicht nachzuweisen. 
Lauer wird wegen Betrugs zur Anzeige ge- 
bracht. Der Fahrpreis von Blasewitz bis zum Post- 
platz beträgt 15 Pfennige. 
Dresden, den 14. Dezember 1904. 
Der hier, Chemnitzer Straße 37, II wohnhafte 
Lokomotivführer Ernst Henke zeigte gestern 
folgendes hier an. 
Er habe einen Geschwindigkeitsmesser für Eisen- 
bahnen und Automobile erfunden, welcher ihm auch 
laut der beifolgenden Patentschrift patentiert sei. Er 
stehe gegenwärtig im Begriffe, sich zur Ausnutzung 
seines Patentes mit einem Kapitalisten oder einer 
Maschinenfabrik zu verbinden. So sei das Modell 
seines Geschwindigkeitsmessers am 10. d. M. durch 
den hier, Breitestraße 26, I wohnhaften Mechaniker 
Rudolf Zachmann, dener für diese Zwecke engagiert
	        
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