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33. Betrug; Indizien-
beweis.
§ 263 d. Str.G.Bs.
Formularbuch.
Preuß versicherte aber mit Bestimmtheit, daß
er Lauer trotz des stark besetzten Wagens vom Ein-
steigen an im Auge behalten und ihm bis zum
Barbarossaplatze, wo er ihn zum ersten Male zur
Lösung eines Billets aufgefordert, ein solches nicht
verkauft habe. Dasselbe erklärte ebenfalls mit voller
Bestimmtheit der mitausgestiegene Privatus Fridolin
Hiller, Annenstraße 4, I wohnhaft. Er habe eben-
falls den Lauer, der ihm durch sein scheues Wesen
aufgefallen sei, vom Einsteigen an im Auge gehabt
und ihm gerade gegenüber gesessen. Er wisse genan,
daß Lauer ein Billett nicht gelöst habe.
Lauer blieb demgegenüber bei seinem Leugnen.
Befragt, ob er noch Geld bei sich führe, bejahte er
dies, weigerte sich aber, nochmals zu bezahlen.
An Polizeistelle sistiert, wurde er von mir und
dem Gendarm Unger II einer Durchsuchung unter-
worfen, wobei sich aber an barem Gelde nur vier
Einpfennig= und zwei Zweipfennigstücke vorfanden,
die Lauer, der ohne Arbeit und Mittel ist, offenbar
in Blasewitz oder anderen Vororten zusammengebettelt
hat. Er bestritt dies aber ebenfalls, und das Gegen-
teil war ihm nicht nachzuweisen.
Lauer wird wegen Betrugs zur Anzeige ge-
bracht. Der Fahrpreis von Blasewitz bis zum Post-
platz beträgt 15 Pfennige.
Dresden, den 14. Dezember 1904.
Der hier, Chemnitzer Straße 37, II wohnhafte
Lokomotivführer Ernst Henke zeigte gestern
folgendes hier an.
Er habe einen Geschwindigkeitsmesser für Eisen-
bahnen und Automobile erfunden, welcher ihm auch
laut der beifolgenden Patentschrift patentiert sei. Er
stehe gegenwärtig im Begriffe, sich zur Ausnutzung
seines Patentes mit einem Kapitalisten oder einer
Maschinenfabrik zu verbinden. So sei das Modell
seines Geschwindigkeitsmessers am 10. d. M. durch
den hier, Breitestraße 26, I wohnhaften Mechaniker
Rudolf Zachmann, dener für diese Zwecke engagiert