10 Einleitung; Wirtschaft. § 2.
Je) Überschuß aus dem Arbeitsverdienste.1#)
II. Der Umsatz der Güter wird durch den Handel vermittelt, der
ihren ÜUbergang von dem Erzeuger auf den Verbraucher herbeiführt (8369
Abs. 1). Die Güter als Gegenstand dieses Umsatzes heißen Waren;z ihr
durch eine bestimmte Menge anderer Güter ausgedrückter Tauschwert heißt
Preis (bei Wertpapieren Kurs). Markt ist der Ort des Umsatzes (8 374
Abs. 1). Der Marktpreis regelt sich durch Angebot und Nachfrage
und bewegt sich — abgesehen von Schleuder= und Notpreisen — zwischen
den Herstellungskosten (einschließlich der Kosten der Beförderung) und dem
Gebrauchswerte. In diesen Grenzen erscheint er abhängig von der Be-
förderungsgelegenheit, von der Versendbarkeit und Aufbewahrungsfähigkeit
der Waren und von Verabredungen der Käufer oder Verkäuser unterein-
ander.“4)
Die Entwickelung des Verkehrs hat zu einem allgemeinen Tausch-
mittel für alle Güter in dem Gelde geführt. 15) Es erlangt diese Eigen-
schaft durch staatliche Anerkennung. Da aber auch das Geld bei weiter
gesteigerten Ansprüchen nicht ausreicht, tritt der Kredit ergänzend
hinzu. 15) Die Entwickelung des Güterumlaufs vollzieht sich demgemäß
in den drei Stufen der Natural-, der Geld= und der Kreditwirtschaft.
Das Herabgehen des Geldwertes führt zur Steigerung, die Geld-
verteuerung zum Sinken der Warenpreise. Ein Sinken ist trotz der
Vermehrung der Zahlungsmittel seit 1875 eingetreten (1 3) und darauf
zurückzuführen, daß die Herstellungskosten durch Erfindungen, technische
Fortschritte und zunehmende Massenerzeugung und die Beförderungskosten
durch Verbesserung der Verkehrsmittel sich fortgesetzt vermindert haben.
III. Der Verbrauch (die Konsumtion) der Güter muß mit deren
Erzeugung im Gleichgewicht stehen. Störungen des Gleichgewichts zwischen
13) Von diesen drei Bestandteilen wurde
— so lange die Bedeutung der Arbeit
noch nicht durch Smith klar gelegt war
— nur der zu a genannte gewürdigt.
— Say u. Roscher legen das Hauptgewicht
auf die unter b fallende geistige Arbeit
(Anm. 7), während die Sozialdemokratie
nur den zu c erwähnten anerkennt.
14) Kartelle (Syndikate) sind Unter-
nehmerverbände eines Gewerbszweigs zur
Beeinflussung der Preise durch gemeinsame
Regelung der Erzeugungs= und Ab-
satzverhältnisse, Ringe vorübergehende
Verbindungen zu gleichem Zweck und
Trusts (Amerika) weitergehende Ver-
bindungen bei Verschmelzung der Unter-
nehmungen unter gemeinsamer Leitung.
Liefmann, Kartelle und Trusts (2. Aufl.
Stuttgart 10), Silberberg, Handb. des
deutschen Kartellrechts (Berl. 10), Kastner,
der Organisationszwang (Berl. 12).
15) Als Geld — das anfänglich viel-
fach in Vieh bestand (pecus, pecunia),
und noch heute bei einigen indischen u.
afrikanischen Völkerschaften in See-
muscheln besteht — finden bei allen Kul-
turvölkern die Edelmetalle (Gold u.
Silber) in Barren oder Münzen Ver-
wendung § 376 d. W.
10) § 325—328 d. W. — Papiergeld
(§ 175 Abs. 6) u. Banknoten (8 328
Abs. 4), die beide neben dem Metall-
gelde als Zahlmittel in Anwendung
kommen, bilden bereits Anwendungen des
Kredits. — Dazu tritt der Überweisungs-
(Giro) verkehr (§ 328 Abs. 38) u. der
Scheckverkehr (8 326 Abs. 3).