Full text: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche.

10 Einleitung; Wirtschaft. § 2. 
Je) Überschuß aus dem Arbeitsverdienste.1#) 
II. Der Umsatz der Güter wird durch den Handel vermittelt, der 
ihren ÜUbergang von dem Erzeuger auf den Verbraucher herbeiführt (8369 
Abs. 1). Die Güter als Gegenstand dieses Umsatzes heißen Waren;z ihr 
durch eine bestimmte Menge anderer Güter ausgedrückter Tauschwert heißt 
Preis (bei Wertpapieren Kurs). Markt ist der Ort des Umsatzes (8 374 
Abs. 1). Der Marktpreis regelt sich durch Angebot und Nachfrage 
und bewegt sich — abgesehen von Schleuder= und Notpreisen — zwischen 
den Herstellungskosten (einschließlich der Kosten der Beförderung) und dem 
Gebrauchswerte. In diesen Grenzen erscheint er abhängig von der Be- 
förderungsgelegenheit, von der Versendbarkeit und Aufbewahrungsfähigkeit 
der Waren und von Verabredungen der Käufer oder Verkäuser unterein- 
ander.“4) 
Die Entwickelung des Verkehrs hat zu einem allgemeinen Tausch- 
mittel für alle Güter in dem Gelde geführt. 15) Es erlangt diese Eigen- 
schaft durch staatliche Anerkennung. Da aber auch das Geld bei weiter 
gesteigerten Ansprüchen nicht ausreicht, tritt der Kredit ergänzend 
hinzu. 15) Die Entwickelung des Güterumlaufs vollzieht sich demgemäß 
in den drei Stufen der Natural-, der Geld= und der Kreditwirtschaft. 
Das Herabgehen des Geldwertes führt zur Steigerung, die Geld- 
verteuerung zum Sinken der Warenpreise. Ein Sinken ist trotz der 
Vermehrung der Zahlungsmittel seit 1875 eingetreten (1 3) und darauf 
zurückzuführen, daß die Herstellungskosten durch Erfindungen, technische 
Fortschritte und zunehmende Massenerzeugung und die Beförderungskosten 
durch Verbesserung der Verkehrsmittel sich fortgesetzt vermindert haben. 
III. Der Verbrauch (die Konsumtion) der Güter muß mit deren 
Erzeugung im Gleichgewicht stehen. Störungen des Gleichgewichts zwischen 
13) Von diesen drei Bestandteilen wurde 
— so lange die Bedeutung der Arbeit 
noch nicht durch Smith klar gelegt war 
— nur der zu a genannte gewürdigt. 
— Say u. Roscher legen das Hauptgewicht 
auf die unter b fallende geistige Arbeit 
(Anm. 7), während die Sozialdemokratie 
nur den zu c erwähnten anerkennt. 
14) Kartelle (Syndikate) sind Unter- 
nehmerverbände eines Gewerbszweigs zur 
Beeinflussung der Preise durch gemeinsame 
Regelung der Erzeugungs= und Ab- 
satzverhältnisse, Ringe vorübergehende 
Verbindungen zu gleichem Zweck und 
Trusts (Amerika) weitergehende Ver- 
bindungen bei Verschmelzung der Unter- 
nehmungen unter gemeinsamer Leitung. 
Liefmann, Kartelle und Trusts (2. Aufl. 
Stuttgart 10), Silberberg, Handb. des 
  
deutschen Kartellrechts (Berl. 10), Kastner, 
der Organisationszwang (Berl. 12). 
15) Als Geld — das anfänglich viel- 
fach in Vieh bestand (pecus, pecunia), 
und noch heute bei einigen indischen u. 
afrikanischen Völkerschaften in See- 
muscheln besteht — finden bei allen Kul- 
turvölkern die Edelmetalle (Gold u. 
Silber) in Barren oder Münzen Ver- 
wendung § 376 d. W. 
10) § 325—328 d. W. — Papiergeld 
(§ 175 Abs. 6) u. Banknoten (8 328 
Abs. 4), die beide neben dem Metall- 
gelde als Zahlmittel in Anwendung 
kommen, bilden bereits Anwendungen des 
Kredits. — Dazu tritt der Überweisungs- 
(Giro) verkehr (§ 328 Abs. 38) u. der 
Scheckverkehr (8 326 Abs. 3).
	        
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