34 Das Deutsche Reich; Behörden. 8 20.
immer neue Reichsämter als besondere, unter Staatssekretären 1) stehende
Behörden abgelöst. Zuletzt ist dieses Amt selbst zu einem Reichsamt des
Innern umgewandelt worden. Die Vorstände der wichtigeren Amter sind
zu Stellvertretern des Reichskanzlers für ihre Amtszweige bestellt (8§ 19
Abs. 1); allgemeiner Vertreter ist stets der Staatssekretär des Reichsamtes
des Innern. Zur Zeit bestehen demgemäß folgende Reichsämter:
1. Das auswärtige Amt (8 86).
2. Das Reichskolonialamt (§ 89 Abs. 2).
3. Das Reichsamt des Innern für alle nicht besonderen Behörden über-
tragenen Gegenstände.:) Das Amt zerfällt in vier Abteilungen, die erste
für Angelegenheiten des Reichstags und der Reichsbehörden, für Reichs-
angehörigkeitssachen, Polizei, Heer und Kriegsflotte; die zweite für
Armensachen, Versicherungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Ge-
werbewesen und Arbeiterversicherung; die dritte für Gesundheits= und Tier-
heilwesen, für den Schutz des geistigen Eigentums, für Bank= und Börsen-
wesen, Patente, Muster= und Markenschutz, Schiffahrt und Auswanderun-
gen und die vierte für Handels= und wirtschaftliche Angelegenheiten.
Unter dem Reichsamt stehen die Reichskommissare für das Aus-
wanderungswesen (8 11), die Disziplinarbehörden (8§ 23 Abs. 5), die
Reichsschulkommission,) das statistische Amt,") das Gesundheitsamt
(§ 264 Abs. 1), das Bundesamt für Heimatwesen (8 284 Abs. 5)5), die
physikalisch-technische Reichsanstalt (§ 309 Abs. 2), das Reichsversiche-
rungsamt (8 317 Abs. 3) 5), die Reichsversicherungsanstalt und das Ober-
schiedsgericht für Angestellte (§ 321 Abs. 5), das Aufsichtsamt für Privat-
versicherung (8 323 Abs. 6)5), die biologische Anstalt (§ 332 Abs. 4), das
Patentamt (8§ 370 Abs. 2)5), der Börsenausschuß (§ 374 Abs. 3), die
Normaleichungskommission (§ 375 Abs. 4), das Kanalamt in Kielo), die
technische Kommission für Seeschiffahrt, die Reichsprüfungsinsepktoren,
das Schiffsvermessungsamt, das Oberseeamt und die Rechnungskommissare
bei den Seeämtern (§ 379 Abf. 3).
4. Das Reichsmarineamt (8 117 Abs. 3).
5. Das Reichsschatzamt (8 174 Abs. 1 und 2).
6. Das Reichsjustizamt (§ 180 Abs. 1).
7. Das Reichseisenbahnamt (8 386 Abs. 2)5).
8. Das Reichspostamt (§ 390).
1) Die Staatssekretäre der 1—6 und
8 benannten Reichsämter führen für die
Dauer ihres Amtes den Titel Exzellenz
A. 27. April 89 (MB. 70). Zu ihrer Ver-
tretung sind Unterstaatssekretäre bestellt,
die bei einigen Amtern zugleich eine Ab-
teilung leiten.
2) AE. 12. Aug. 67 (BGl. 29),
12. Mai 71 (RG#B. 102) u. 24. Dez. 79
(RGB. 321).
:) § 93 Anm. 3.
4) Eine besondere Abteilung bearbeitet
die Arbeiterstatistik, die seit O3 das Reichs-
arbeitsblatt herausgibt; Best. f. d. Beirat
30. April 02 (ZB. 100).
5) Die Behörde übt zugleich eine Ver-
waltungsgerichtsbarkeit aus.
5) § 349 Anm. 5