VIII Vorwort zur zweiundzwanzigsten Auflage.
Änderungen in jeder neuen Auflage vollständig nachgetragen worden sind,
hat das Werk den zahlreichen und eingreifenden Umgestaltungen unsers
öffentlichen Lebens unausgesetzt auf dem Fuße zu folgen und die jeweilig
gültige Gesetzgebung stets in ihrer neuesten Gestaltung zur Darstellung zu
bringen vermocht.
Auch die zweiundzwanzigste Auflage enthält zahlreiche Erweite-
rungen und durch neue Gesetze hervorgerufene Ergänzungen. — Die Erweite-
rungen betreffen: Die früheren Versuche zur Einigung des Deutschen Reiches
(§5 Abs. 2), das Disziplinarstrafverfahren (8 66 Abs. 1), die Grundsätze
über Anleihen und Haushalt der Gemeinden (§79 Abs. 2 u. 3), die Ent-
wickelung des Lehnwesens (8 213 Abs. 3), des Strafrechts (8 214 Abf. 1),
des Strafverfahrens (8215 Abs. 1) und der Polizeiverwaltung (8224 Anm. 2),
Entstehung und Wesen der nach dem Reichs= und dem Landesseuchengesetz
zu bekämpfenden übertragbaren Krankheiten (§ 269) — wie sie bezüglich
der Viehseuchen bereits die früheren Auflagen enthielten —, die geschicht-
liche Entwickelung der kirchlichen Abgaben (8 293 Abs. 3) und der kirch-
lichen Orden (§ 297 Anm. 1), die Verhältniswahl (8§ 317 Anm. 4), die
Grundsätze über Flugwesen und Luftschiffahrt (§ 377 Anm. 1) und die
Postscheckeinrichtung (8§ 391 Abs. 4). Unter den neu ausgenommenen Ge-
setzen kommen vor allem die über Verstärkung des Heeres und der Kriegs-
flotte (§99 u. 116 Abs. 1) nebst den zur Deckung des Bedarfs über Wehr-
beitrag und Besitzsteuer (8 171—173) erlassenen, ferner die Hinterlegungs-
ordnung (8 212) und des Wasser G. (§ 345—349) in Betracht. Nächst diesen
sind noch hervorzuheben die Gesetze über Staatsangehörigkeit (8 34), Wehr-
pflicht (§91—93), Fürsorge für militärische Luftfahrer (§ 101 Anm. 22),
Entlastung der Oberrechnungskammer (§123 Anm. 6, 7), der Lotterie-
vertrag mit Bayern, Württemberg und Baden (8 135 Anm. 2), die Ge-
setze über Anderungen des Reichsfinanzwesens (8 156 Anm. 1, § 158 Anm. 11
u. 12,§ 159 Abs. 1, § 175 Abs. 3) und des Reichsstempel G. (§ 158 Abs. 2 /10),
über Beseitigung des Branntweinsteuerkontingents (§ 165 Abs. 2, 3),
über Entschädigung der Schöffen und Geschworenen (8§ 182 Abs. 2), über
Dienstverhältnisse der Amtsanwälte (§ 186 Abs. 1), über Anderungen des
St G. (§8 214 Anm. 21—206), über Ergänzung des A#G. zum Unterstützungs-
wohnsitzG. (8 284 Abs. 7), das preuß. A. zur landwirtsch. Unfallversiche-
rung (§ 319 II), das G. üb. Anlegung der Sparkassenbestände (8 322 Abs. 2),
das Knappschafts G. (§ 336 Abs. 1), die Gesetze üb. Besuch ländlicher Fort-
bildungsschulen (8§ 337 Abs. 5), Zusammenlegungen und Gemeinheitsteilungen
in der Rheinprov. (§ 342 Anm. 13), Besitzbefestigung (8 343 Abs. 4), Koloni-
sation u. Moorschutz (§ 344 Abs. 3), Ausführung der Maß= und GewichtsO.
(§375 Anm. 1, 4—6) und über Reinigung öffentlicher Wege (8 384 Abs. 6).
Die zweiundzwanzigste Auflage schließt mit dem Jahre 1913 ab.
lin im J 4.
Berlin im Januar 191 Der Verfasser.