Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

X Inhaltsverzeichnis. 
Seite 
§ 67. II. Von der Ausbildung des absoluten Staates bis zur 
Verfassungsurkunde . .510 
8 68. III. Preußen als konstitutionelle Monarchie 517 
Zweiter Abschnitt. Das geltende Staats= und Verwaltungsrecht 
des Preußischen Staates. 
A. Die Verfassung. 
§ 60. Die Verfassuiig .. .. ..52:X 
I. Das Staatsgebiet und seine Vewohner: 
§ 70. Das Staatsgebiet 59025 
8 71. Die Bewohner des Staatsgebietn 5831 
§ 72. Die Freiheitsrecht .. ....538 
§73.DasPetmonsrccht....... ....547 
§74.IlDetKöm......... ....»549 
8 75. III. Der dantlas ..... ....566 
B. Die Verwaltung. 
§ 76. Die Verwaltung. Einleitung 581 
I. Die gegenwärtige organisation der 
preußischen Verwaltung. 
§ 77. Die Staatsverwaltung und staatliche Selbstverwaltung 592 
§ 78. Die Kommunalverwaltung (-ommunale Selbstverwal. 
tung) . . . .614 
8 79. Die Staatsbeamten . . 6335 
§ 80. Der Verwaltungszwang 6052 
§ 81. Die Rechtskontrollen der Verwaltung 60604 
§ 82. II. Die Polizei . ....661 
III. Die Finanzverwaltung. 
§ 83. Staatliche Finanzverwaltung 677 
§ 84. Die Finanzwirtschaft der Kemmunen und Lommunal= 
verbände . .. ....702 
Anhang. 
I. Das Reich und die Bundesstaaten 708 
II. Die Entwicklung des preußischen Staats 7420 
III. Auszug aus der Stammtafel der Hohenzollen 724 
  
Nachweisung der besprochenen Artikel der RV. und der Pr Vu. 726 
Register 729
	        
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