80 § 11. Fürstenstaaten (Monarchien).
stehen die durch nachfolgende Ehe Legitimierten (die
„Mantelkinder“) den in der Ehe geborenen nicht gleich.
2) Nach vielen deutschen Hausgesetzen und Verfas-
sungen (z. B. Bayern, Sachfen, Württemberg, observanz-
mäßig auch in Preußen) sind nur die einer vom Mo-
narchen genehmigten Ehe entsprossenen Kinder suk-
zessionsfähig (in Sachsen ist die nichtgenehmigte Ehe
sogar nichtig).
3) khrenfolgefähig sind nach deutschem Fürstenrecht
nur die einer eben bürtigen Ehe entstammenden Kin-
der. Ebenbürtig sind heute nur Ehen unter An-
gehörigen des hohen Adels, d. h. der Mitglieder
regierender oder ehemals regierender deutscher und aus-
ländischer Fürstenhäuser, sowie der ehemals reichsständigen
Familien (nicht aber der Familien, die nicht reichs-
ständig waren, d. h. Landeshoheit und Sitz und Stimme
auf dem alten Reichstag besessen hatten, auch wenn sie
reichsunmittelbar waren).
Das vorstehende sog. strenge Prinzip kann heute
als herrschend bezeichnet werden (v. Gierke, Laband, An-
schütz, Kohler). In früheren Jahrhunderten dagegen wur-
den in manchen Häusern auch Ehen mit Personen des
niederen Adels als ebenbürtig betrachtet und J. J. Moser
und A. W. Heffter hielten dieses „laxe“ Prinzip für
gemeinrechtlich (vgl. auch RGZ. 32 147). Nach einer
dritten Meinung galt das strenge Prinzip für die alt-
fürstlichen, das laxe für die reichsgräflichen und neu-
fürstlichen Häuser (Schröder, Kahl, Rehm, auch der im
Lippeschen Thronfolgestreit gefällte Schiedsspruch).
Die Frage der Ebenbürtigkeit ist in neuester Zeit
mit großer Leidenschaft gelegentlich des Lippeschen
Erbfolgestreits erörtert worden, ebenso die Frage,
ob die Abänderung der Thronfolge (S. 72) und die Be-
rufung an sich Môhtsuxzessionsschiger Nachkommen zur
Thronfolge ein Staatsgesetz oder ein Hausgesetz (und da-
mit die Zustimmung der Agnaten) oder beides erfordern.
Das Fürstentum Lippe stand bis zum Jahre 1906 unter der
Herrschaft der Hauptlinie Lippe-Detmold. Dem 1895 kinderlos
verstorbenen Fürsten Woldemar folgte sein ebenfalls kinder-
loser, geisteskranker Bruder Karl Alexander, der der letzte
Sproß der Hauptlinie war. Als Thronanwärter für diesen