8 13. Anh. zu § 12. Franz. u. engl. Verfassungsgeschichte. 101
sident, Zweikammersystem: Sénat und Chambre des
députés (300 Deputierte, seit der Novelle von 1885 auf 7
Jahre mittelst Listen skrutinium gewählt; d. h.: die ge-
samten auf ein Département entfallenden Deputierten werden
durch die Wähler des ganzen Départements gewählt. Die Ge-
schäfte werden tatsächlich von der Mehrheit der Deputierten-
kammer geführt.
b. Die Verfasfungsentwicklung in England,“)
dem Vorbilde aller monarchischen Republiken, weist folgende
Hauptabschnitte auf:
1. Charta libertatum Heinrichs I. (1100—1135),
jüngsten Sohnes Wilhelms des Eroberers (Hastings, 1066). Be-
stätigung der beiden leitenden Grundsätze der angelsächsischen
Staatsverfassung: die Gesetzgebung steht einer Ständeversamm-
lung (Vitenagemot) zu, und jeder Bürger ist von Standesge-
nossen (Geschworenen) abzuurteilen.
. Magna charta libertatum Johanns ohne Land
(15. Juni 1215): keine Steuer (scutagium, Schildgeld zur Ab-
lösung des persönlichen Lehnsdienstes) ohne Bewilligung des
großen Reichsrats (seit etwa 1250 „Parliament“ genannt); keine
Verhaftung, Verbannung oder Vermögenseinziehung außer auf
Grund eines rechtmäßigen Urteils von Standesgenossen. Höchster
Gerichtshof seit Heinrich II. (1178): Kings (Queens) Bench, aufge-
hoben erst 1875. .
3.StatutEduardlevom23.Mai1322:Fest-
stellung der Anteilnahme der Ritter (Vertreter des niederen
Adels) und der Gemeinden (Vertreter der Städte) am Par-
lament; diese Klassen beraten als HDouseof Commons lunter-
haus), während die Lords (hoher Adel) und Prälaten
(geistliche Würdenträger) zum House of Lords (Oberhaus)
zusammentreten. Stärkung der Parlamentsmacht in den Bürger-
kriegen unter den Häusern Anjou-Plantagenet (1154—1399).
Lancaster (rote Rose, 1399—1461) und York (weiße Rose, 1461
bis 1485), Schwächung unter den Tudors (1485—1603;
S. 76).
4. Petition of Rights (1628), d. h. Zusammenstellung
der vom Parlament verlangten Garantien von Leben, Leib,
Freiheit und Eigentum. Von Karl I. Stuart als Gesetz verkündet,
aber nicht befolgt. Revolution (Oliver Cromwell), Hinrichtung
Karls I. (1649). Nach der Restauration der Stuarts
(Karl II., 1660—1685): . .
5. Habeaskorpusakte vom 27. Mai 1679: jeder
Verhaftete muß den Grund seiner Verhaftung sofort erfahren (vgl.
StPO. 8 114), binnen 24 Stunden vor den Richter gestellt
(StpO. § 115) und gegen Bürgschaft freigelassen werden (St PO.
§ 117); der Name rührt von den Anfangsworten des Schreibens
her, durch das der Richter auf Antrag des Verhafteten den diesen
*) Hatscheck, Englische Verfassungsgeschichte (13).