Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

270 § 37. Die Reichsbehörden. 
Augenblicklich bestehen die folgenden höchsten Reichs- 
behörden: 
a. Das Auswärtige Amt * 
(seit 1870) mit drei Abteilungen Cpolitische, handelspo- 
litische, Rechts-Abteilung). Von ihm ressortieren die Gesandt- 
schaften des Reichs im Auslande, die Reichskonsulate, das ar- 
chäologische Institut, das deutsche Institut für ägyptische Alter- 
tumskunde und die römisch-germanische Kommission. Außerdem 
besorgt das Amt die Geschäfte des Preußischen Ministeriums der 
auswärtigen Angelegenheiten (S. 597). 
8. Das Reichsamt des Innern · 
(seit 1879, s. o.). Es ist zuständig für alle Angelegenheiten. 
welche nicht speziellen Reichsbehörden zugewiesen sind, insbe- 
sondere für technische, volkswirtschaftliche und gewerbepolizei- 
liche Sachen. Es zerfällt in vier Abteilungen. Von ihm ressor- 
tieren u. a. das statistische Amt, die Normaleichungskommission, 
die physikalisch-technische Reichsanstalt, das Gesundheitsamt, die 
Zentraldirektion der Monumenta Germaniae bistorica, das Ka- 
nalamt in Kiel, der Börsenausschuß, sowie in bezug auf die 
Verwaltungsangelegenheiten das Reichsversicherungsamt, das Auf- 
sichtsamt für Privatversicherung, das Bundesamt für das Hei- 
matwesen usw 
J. Das Reichsmarineamt » 
für die Verwaltung der Kriegsmarine, von welchem seit 
1889 das den Oberbefehl führende „Oberkommando 
der Marine.= unter einem „Kommandierenden Ad- 
miral“ und seit 1899 —— nach Fortfall dieser Behörde (un- 
ben (S., 299) — der aus ihr hervorgegangene „Admiralstab der 
Warine getrennt ist (1872 bis 1889 waren Verwaltung und 
di erbefehl in der „Kaiserlichen Admiralität“ vereinigt). Für 
5 Personalien, die Gerichts= und Gnadensachen besteht daneben 
a b„Marine kabinett. Vom Reichsmarineamt ressortiert u. 
a. die Verwaltung von Kiautschou. 
Bas Reichspostamt 
fällt Heit 1875) für che lost und Telegraphenwesen. Es zer- 
tionen“ 4 Abteilungen; von ihm ressortieren die Oberpostdirek- 
in B nd tie unteren Post= und Telegraphenämter (außer 
S. 150) en und Württemberg) sowie die Reichsdruckerei (unten 
E. o · 
— Reichsjustizamt . 
Gesetzentwü z*0 für die Vorbereitung und Ausarbeitung der 
justizgesetzetrfee sowie die Aufsicht über die Ausführung der Reichs- 
ZLen. Von ihn den Einzelstaaten. Das Amt hat keine Abteilun- 
waltschaft bm ressortieren das Reichsgericht und die Reichsan- 
sichtlich des c Militär justizverwaltung dagegen wird hin- 
vom Präside Reichsmilitärgerichts und der Militäranwaltscheft 
nten des Reichsmilitärgerichts, hinsichtlich der Ma-
	        
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