§ 54. Schiffahrt. 393
Die außerordentliche Wegebaulast der Unternehmer von Fabriken
usw. mit Rücksicht auf besondere Inanspruchnahme öffentlicher
Wege ist geregelt durch das PrG. vom 18. August 1902, betr.
die Vorausleistungen zum Wegebau.
2. Die Benutzung der Wege ist teils durch Reichs-
recht (ogl. z. B. StGB. 8 366), teils durch das — sehr
zersplitterte — Landesrecht geordnet.
a. Für die alten preußischen Provinzen sind von Bedeu-
tung die KglV. vom 17. März 1839, betr. den Verkehr auf
den Kunststraßen (nur noch teilweise gültig), die zusätzlichen Vor-
schriften zur AKO. vom 29. Februar 1840 und das PrG. vom
20. Juni 1887, mit Bestimmungen über die Beschaffenheit der
Räder, der Ladung, Anhalten usw. Benutzungsgebühren kommen
vielfach noch vor bezüglich der Kreis-, Gemeinde= und Privat-
chausseen (vgl. PrG. vom 27. Mai 1874, betr. die Einstellung
der Erhebung des Chausseegelds auf den Staatsstraßen); die Ver-
leihung des Rechts zur Erhebung (vgl. ALR. II, 15, 90 ff.) ist
1908 dem Minister der öffentlichen Arbeiten und von diesem auf
die Regierungspräsidenten übertragen worden. Vgl. noch den
Tarif vom 29. Februar 1840 mit Nachträgen vom 6. Juni 1904
und 23. April 1908.
8. Wegepolizeibehörde (ZustG. 88 55 ff.) ist im
allgemeinen die Ortspolizeibehörde; doch liegt die Chausseepolizei
auf dem flachen Lande dem Landrat, die Chaussee bau polizei dem
Regierungspräsidenten ob. Privatwege unterstehen der Wege-
polizei nicht, können aber selbstverständlich nach allgemeinen
Grundsätzen, z. B. AL. II, 17, 10 (S. 661), Anlaß zu polizeilichem
Einschreiten heeten.
§ 54. Schiffahrt.“)
a. Begriff der Wasserst raßen.
1. Wasserstraßen sind:
a. das Meer, von dem aber nur die Küstengewässer
(S. 20) und die Seehäfen als Teile des Staatsgebiets
Gegenstand der staatlichen Gesetzgebung und Verwaltung
sind;
*) Literatur: Zum a, Basser GE, die Ausgaben von:
Bitta und v. Kries (13), G te schalt (13 Herme# (13,
Hipp l (13), W22 un Reichau (13), Wulff und
Herold (13). Zum Schiff Abg. die Ausgaben von Geigel
(12), Mdddhh (12), ½ Zum Iay Wasser G.
23. 3. O7 die Ausgaben von: Brenner (08), Esman
e er
(08), Harster und Casimir (08). Zum Säch s 58
(10). Zum Bad Wasser G. v. 26. 6. 99 von: Wiener (1900).
*
a
v. 12. 3. 09 von: Ferchland (09), Meyer (10), Sch