Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

§ 59. Reichsfinanzwesen. Begriff und Geschichte. 441 
2. kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und 
Bittgänge; 
Sie bedürfen, wenn sie in der hergebrachten Art statt- 
finden, nach Pr VerG. § 10 keiner Anzeige oder Genehmigung. 
Leichenbegängnisse sind dagegen lediglich nach dem Ver G. zu be- 
urteilen (vgl. S. 437). 
3. Verabredungen ländlicher Arbeiter und 
Dienstboten zur Einstellung oder Verhinderung der Arbeit; 
Des § 3 des PrE. vom 24. April 1854 ist bereits oben 
S. 358 gedacht. - 
4. zum Schutze der Feier der Sonn= und Fest- 
tage (vgl. oben S. 355): « 
Es sind jedoch für Sonniage, die nicht zugleich Festtage sind, 
Beschränkungen des Versammlungsrechts nur bis zur Beendigung 
des vormittägigen Hauptgottesdienstes zulässig. "· 
EIV. Das Reichsfinanzwesen.“) 
8 59. Reichsfinanzwesen. Begriff und Geschichte. 
a. Begriff der Reichsfinanzwirtschaft. 
Unter Reichsfinanzwesen („Reichsfinanz- 
wirtschaft“, „Reichshaushalt"“) versteht man die 
Gesamtheit derjenigen Einrichtungen und Tätigkeiten, 
welche zur Beschaffung, Verwendung und Verwaltung der 
zu den Reichszwecken erforderlichen Mittel, insbesondere 
des Geldbedarfs, dienen. · 
Da das Reich (vgl. S. 206) den Einzelstaaten gegen— 
über ein selbständiges Staatswesen mit gesonderten 
Rechten und Verpflichtungen ist, bedarf es zur Erfüllung 
seiner Aufgaben und zur Bestreitung der hierzu erforder- 
lichen Ausgaben eigener Einnahmen, für deren Bilan- 
zierung ein genau geregelter Wirtschaftsplan, der Reichs- 
haushalts-Etat (s. unten § 61), erforderlich ist. 
Aus der historischen Entwicklung des Reichs als eines aus 
der Vereinigung mehrerer Staaten hervorgegangenen Bundes- 
*) Literatur: Gerloff, Finanz= u. Zollpolitik (13); 
Laband, Direkte Reichssteuern (08); Lippert, Internationales 
Finanzrecht (12). Die einzelnen Zoll= und Steuergesetze sind 
kommentiert bei Steng lein, Strafrechtliche Nebengesetze des 
Deutschen Reichs II (4. A. 12). 
Zum Wehrbeitrag: Kommentare von Ferno w (13), 
Zimmermann (13), Hoffmann (13); Stier-Somlo, 
Wehrbeitrag und Besitzsteuer (13).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.