§ 63. Der gegenwärtige Rechtszustand in Elsaß-Lothringen. 481
Art. 6 a ein: Elsaß-Lothringen führt 3 Stimmen im
Bundesrate, die jedoch bei Verfassungsänderungen
sowie dann nicht gezählt werden, wenn nur durch Hinzu-
tritt der elsaß-lothringischen Stimmen Preußen die Majo-
rität erhalten oder sich Stimmengleichheit ergeben würde,
so daß Preußen nach Art. 7 III,3 der RV. den Aus-
schlag geben würde (S. 242). Die Stimmführung Elsaß-
Lothringens ist resolutiv bedingt: sie dauert, solange der
Kaiser die Staatsgewalt ausübt und an der Spitze der
Landesregierung ein vom Kaiser ernannter Statthalter
steht, der die elsaß-lothringischen Bundesratsbevollmãch
tigten instruiert. l
Elsaß-Lothringen kann, wie die Bundesstaaten, soviel
Bevollmächtigte zum Bundesrat ernennen, wie es Stim-
men hat; die Stimmen können aber nur einheitlich ab-
gegeben werden. Die Bevollmächtigten haben nicht nur
beratende, sondern beschließende Stimme, sie können An-
träge stellen und nehmen an der Bildung der Aus-
schüsse teil.
2. Art. II enthält die eigentliche Verfassung in
28 Paragraphen, deren vorletzter eine große Anzahl der
bisherigen, teils hinfällig gewordenen, teils inhaltlich
übernommenen Vorschriften aufhebt.
Nach Art. III, 2 kann das Verfassungsgesetz vom 31. Mai
1911 nur durch Reich s gesetz aufgehoben oder abgeändert wer-
den (S. 488). Alle anderen Vorschriften für Elsaß-Lothringen,
auch das Wahlgesetz vom 31. Mai 1911, unterliegen dagegen der
Landes gesetzgebung.
Hiernach, i. V. mit den noch gültigen früheren Be-
stimmungen, ergibt sich der folgende Rechtszustand.
a. Die Staatsgewalt in E.-L.
übt, wie bisher, der Kaiser aus. An der Spitze der
Landesregierung steht ein Statthalter in Straß-
burg, der vom Kaiser unter Gegenzeichnung
des Reichskanzlers ernannt und abberufen
wird. Alle andern Regierungsakte des Kaisers bedürfen
der Gegenzeichnung des Statthalters, der da-
durch die Verantwortlichkeit übernimmt. Der Statthalter
tritt, auch soweit früher der Reichskanzler in elsaß-loth-
ringischen Landesangelegenheiten zuständig war, an dessen
Stelle; er ist der Reichskanzler für Elsaß-Lothringen, in-
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