Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

§ 79. Die Staatsbeamten. 635 
8 79. Die Staatsbeamten.“") 
a. Begriff. 
1. Der Beamtenbegriff im preußischen Staats- 
recht entbehrt, gleich demjenigen des RBWG. (S. 273), einer 
gesetzlichen Festlegung. Die Begriffsbestimmung im 
StGB. 8 359 (Beamter im Sinn der Vorschriften über 
die Beamtendelikte) und § 31 (Unfähigkeit zur Beklei- 
dung öffentlicher Amter infolge der Verurteilung zu Zucht- 
hausstrafe) können nicht ohne weiteres auf das Staats- 
recht übertragen werden. Auch der Umstand, daß eine 
Person obrigkeitliche Funktionen oder nur mechanische 
Dienstleistungen verrichtet, ist, wie schon S. 184 angedeu- 
tet, nicht überall entscheidend: so wird die Bahnpolizei 
auch auf Privateisenbahnen durch die Eisenbahnbetriebs- 
beamten usw. ausgeübt, selbst wenn diese im übrigen keine 
Beamtenstellung haben (vgl. R. 67 118, H. II 8 310 
4 J), und umgekehrt sind die Kanzleigehilfen bei den 
Gerichten und Staatsanwaltschaften (nicht auch die Hilfs- 
schreiber) Staatsbeamte (KanzleiO. vom 27. März 1907 
§ 1, 8). Das wesentliche Merkmal des Beamtenver- 
hältnisses ist vielmehr im Anschluß an ALR. II, 10, 1 ff. 
in der Begründung eines besonderen öffentlichrechtlichen 
Gewalt= und Schutzverhältnisses zu erblicken (ogl. RG. 
37 241; 79 87). Unter Verwertung der im Allge- 
meinen Staatsrechte S. 182 gegebenen Darstellung läßt 
sich daher sagen: Staatsbeamter ist, wer in folge 
eines einseitigen Aktes der Staatsgewalt 
in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhält- 
nisse zum Staat oder einer untergeordneten öffentlichen 
Körperschaft unter besonderer Treue= und Ge- 
horsamsverpflichtung steht. 
*) Brand, D. Beamitenrecht (14); Dreger, D. Berufs- 
wahl im Staatsdienst (11. A. 13); Freytag, Kommunalbe- 
amten G. (2. A. 05)) Hahn-Nienhaber, Anstellungsgrund- 
sätze für Vilitäranwärter! Herrfurth, D. preuß. Beamten- 
recht (4. A05); Kautz-Appelius, Preuß. Kommunalbe= 
amtenrecht (2. A. 12); Lorenz, Rat eber (20. A. 14); Lotz, 
Geschichte d. deutschen Beamtentums OPcd- Petrelli, D. Amts- 
recht d. Ehrenbeamten (13); Walter, Anstellungs= und Be- 
soldungsgrundsätze b. d. größ. preuß. Gemeindeverwaltungen (10); 
Wölbling, Recht d. Gemeindebeamten (13). 
  
 
	        
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