Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

8 83. Staatliche Finanzverwaltung. 677 
gleichem Maßstab an den Einnahmen beteiligt sind. Von 
den Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung in Berlin 
werden jedoch ebenso wie von den Einnahmen 5 v. H. als 
nicht auf der örtlichen Polizeiverwaltung beruhend abgesetzt. 
2. Soweit durch Polizeiverordnung des Oberpräsi- 
denten, des Regierungspräsidenten oder des Oberbergamts 
angeordnet wird, daß bestimmte überwachungsbe- 
dürftige Anlagen, namentlich Aufzüge, Kraftfahr- 
zeuge, Azetylen-, Elektrizitätsanlagen, vor der Inbetrieb- 
setzung oder wiederholt während des Betriebs durch Sach- 
verständige geprüft werden, kann — was früher streitig 
war — nach dem Pr G. vom 8. Juli 1905 in diesen Ver- 
ordnungen den Besitzern die Verpflichtung auferlegt wer- 
den, die nötigen Arbeitskräfte und Vorrichtungen bereitzu- 
stellen und die Kosten der Prüfungen zu tragen. 
III. Die KHinanzverwaltung.") 
8§ 83. Staatliche Finanzverwaltung. 
a. Allgemeines. 
1. Geschichte des preußischen Finanzwesens. 
Wie bereits S. 189 angedeutet ist, ist es im alten Deutschen 
Reiche zu einer Finanzverfassung so gut wie gar nicht gekom- 
men; insbesondere hat es eine eigentliche Reichssteuer, abge- 
sehen von dem „Kammerzieler“ (S. 189) und dem „Ge- 
meinen Pfennig“ (S. 189) niemals gegeben. Die fortgesetzt weiter 
um sich greifende Dezentralisation schwächte die Reichsgewalt 
derart, daß sie auch auf diesem Gebiete zu einer stoaffen 
Zusammenfassung nicht gelangen konnte. Um so wichtiger 
wurde die Ausbildung eines geordneten Finanzwesens für 
*) Schwarz und Strutz, Der Staatshaushalt und die 
Finanzen Preußens (1900—04). Fuisting, Die preußischen Ge- 
setze über die direkten Steuern (I, II, III, 7., 2., 3. A. 05/07); 
Grundzüge der Steuerlehre (02). Herrf urth, Das preuß. 
Etats-, Kassen= und Rechnungswesen (4. A. 05). Ferner Kom- 
mentare zum EinkSt G. von Fernow (8. A. 13), Fuisting 
(7. A. 07), Wilmowski (2. A. 07); Erg St G. von Fer- 
now (4. A. 07), Hammermeister (4. A. 09), Strutz 
(4. A. 09); Stempelsteuer G. von Böhm und Sontag 
(5. A. 11), Heinitz (4. A. 13), Hummel und Specht (09), 
Loeck (7. A. 11), Ouednau (11. A. 02); KM# . von Adickes 
G. A. 11), Nöll-Freund (7. A. 10), Strutz (4. A. 08); 
Kreis= u. Provinzialabgaben G. von Freund (0#7), 
Schmidt (006).
	        
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