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gleichem Maßstab an den Einnahmen beteiligt sind. Von
den Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung in Berlin
werden jedoch ebenso wie von den Einnahmen 5 v. H. als
nicht auf der örtlichen Polizeiverwaltung beruhend abgesetzt.
2. Soweit durch Polizeiverordnung des Oberpräsi-
denten, des Regierungspräsidenten oder des Oberbergamts
angeordnet wird, daß bestimmte überwachungsbe-
dürftige Anlagen, namentlich Aufzüge, Kraftfahr-
zeuge, Azetylen-, Elektrizitätsanlagen, vor der Inbetrieb-
setzung oder wiederholt während des Betriebs durch Sach-
verständige geprüft werden, kann — was früher streitig
war — nach dem Pr G. vom 8. Juli 1905 in diesen Ver-
ordnungen den Besitzern die Verpflichtung auferlegt wer-
den, die nötigen Arbeitskräfte und Vorrichtungen bereitzu-
stellen und die Kosten der Prüfungen zu tragen.
III. Die KHinanzverwaltung.")
8§ 83. Staatliche Finanzverwaltung.
a. Allgemeines.
1. Geschichte des preußischen Finanzwesens.
Wie bereits S. 189 angedeutet ist, ist es im alten Deutschen
Reiche zu einer Finanzverfassung so gut wie gar nicht gekom-
men; insbesondere hat es eine eigentliche Reichssteuer, abge-
sehen von dem „Kammerzieler“ (S. 189) und dem „Ge-
meinen Pfennig“ (S. 189) niemals gegeben. Die fortgesetzt weiter
um sich greifende Dezentralisation schwächte die Reichsgewalt
derart, daß sie auch auf diesem Gebiete zu einer stoaffen
Zusammenfassung nicht gelangen konnte. Um so wichtiger
wurde die Ausbildung eines geordneten Finanzwesens für
*) Schwarz und Strutz, Der Staatshaushalt und die
Finanzen Preußens (1900—04). Fuisting, Die preußischen Ge-
setze über die direkten Steuern (I, II, III, 7., 2., 3. A. 05/07);
Grundzüge der Steuerlehre (02). Herrf urth, Das preuß.
Etats-, Kassen= und Rechnungswesen (4. A. 05). Ferner Kom-
mentare zum EinkSt G. von Fernow (8. A. 13), Fuisting
(7. A. 07), Wilmowski (2. A. 07); Erg St G. von Fer-
now (4. A. 07), Hammermeister (4. A. 09), Strutz
(4. A. 09); Stempelsteuer G. von Böhm und Sontag
(5. A. 11), Heinitz (4. A. 13), Hummel und Specht (09),
Loeck (7. A. 11), Ouednau (11. A. 02); KM# . von Adickes
G. A. 11), Nöll-Freund (7. A. 10), Strutz (4. A. 08);
Kreis= u. Provinzialabgaben G. von Freund (0#7),
Schmidt (006).