Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

  
Heinrich Hoeniger 
Die gemischten Verträge in ihren Grundformen 
Untersuchungen zum Problem der gemischten Verträge I. Band 
Von Dr. Heinrich Hoeniger, 
Drofessor an der Universität Freiburg i. Br. 
M. 9.—, geb. M. 10.50 
„Gruchots Beiträge“: Die Darstellung ist überzeugend, die Begründung meisterhaft. 
Ein Teil der Ausführungen muß geradezu als grundlegend bezeichnet 
werden. (Wilke.) 
„Jueistisches Mteraturblatt“: eine der bedeutendsten Erscheinungen 
auf dem zivilrechtlichen Büchermarkt der letzten Jahre. (Oertmann.) 
„Badische Rechtspraxis“: Das Buch ist für Wissenschaft und Praxis von 
größter Bedeutung. · « 
  
Die Sicherungs-Ubereignung von Warenlagern 
Von demselben Verfasser 
Iweite, völlig umgearbeitete und erheblich erweiterte Kuflage M. 5.00 
„Jraukiurter Zetunng“: Juristen und Kaufleuten, die sich über die Frage der 
Sicherungsübereignung von Warenlagern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen orien- 
tieren wollen, ist das vorliegende Buch aufs Wärmste zu empfehlen. 
„Hamburgischer Korrespondem““: Wie man sich auch zu der Frage stellen mag, 
Hoenigers Buch ist eine in ihrer Art geradezu als glänzend zu bezeichnende, für 
Juristen und Wirtschaftspolitiker gleich bemerkenswerte Arbeit! Auch über 
das Gebiet der behandelten Fragen öffnet fie den Blick in Grundfragen der Rechtsauffassung 
und der Vertragskunst. 
  
Die Diskontierung von Buchforderungen 
Ihre Rechtsnatur und Rechtswirkungen 
Von demselben Verfasser. m. 2.— 
„Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Mechts 4": Di 
Schrift Hoenigers muß a Sachent u gusseen u de echne Aus“" 
fübrungen sind umsichtig, die Kritik maßvoll und sie verdient bei den Interessenten des 
Diskontkredites eingehende Beachtung. (Professor O. Frankl, Prag). 
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J. Bensheimer, Mannheim, Berlin, Leipzig 
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