98 Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
4. Assessoren bei der Staatseisenbahnverwaltung.
Nach dem Assessordienstalter gerechnet:
im 1. Jahrer 2700 M.
„ 22. 3000 „
„ 3300 „
vom 4. bis 6. Jahre 3600 „
„ 7. Jahre sb. 3900 „
5. Juristisch vorgebildete Assessoren bei der Berg= usw. Verwaltung.
Nach dem Assessordienstalter gerechnet:
im 1. Jaher. 2700 M.
„ 2220 3000 „
„ ;; 3300 „
„4. und 56. Jahre . . 3600 „
vom 6. Jahre sb 3900 „
6. a) Assessoren bei der Ansiedlungskommission.
Die bisherige Zuschußremuneration von 300 M. jährlich kommt in Wegfall
b) Assessoren bei den Konsistorien. «
o)JuristischeHilfsarheiterbeidenProvinzialschulkollegien.
Nach dem Assessordienstalter gerechnet:
im 1. Jahre. . . . 2100 M.
„ 22. 200 „
„"„ H. 3000 „
„ 44 83300 „
„ 5. „ 3600 „
„ 64 3900 „
vom 7., ab. 4200 „
7. a) Regierungsbaumeister: der Staatseisenbahnverwaltung, der allgemeinen Bau-
verwaltung, bei der Ansiedlungskommission, bei den Generalkommissionen und
bei den Landesmeliorationen.
Die Unwiderruflichkeit der Anstellung erfolgt nach einer zweijährigen
Staatsdienstzeit, vom Tage des Anstellungsdienstalters ab gerechnet. Vor dem
Beginne der Beschäftigung im Staatsdienste liegende Zeiten sind nur an-
rechnungsfähig, wenn ein staatliches Interesse an der anderweiten Be-
schäftigung anerkannt werden kann.
Nach dem Dienstalter als Baumeister:
im 1. Jahrr. 2700 M.
„ 22 3075 „
vom 3. „ ab 3450 „
b) Gewerbeassessoren (Hilfsarbeiter bei den Gewerbeinspektionen).
Nach dem Assessordienstalter gerechnet:
im 1. Jaher 2700 M.
„ 22. 3075 „
vom 38. „ ab. 3450 „
8. Technisch vorgebildete Bergassessoren.
Nach der Ernennung zum Assessor:
bei den Staats-
in den Berg- werken, Berg-
- werksdirektionen
revieren und Oberberg-
ämtern
M. M.
in den ersten 2 Jahren
Kommissionsdiacten .. monatl. 150 M. monatl. 200 M.,
dann fixierte Diäten und zwar:
bei den Staats-
in den Berg- werken, Berg-
sii E
ämtern
M. M.
im 3. Jhrreer 2100 2700
„ 44. 2400 3000
„„ 20700 3300
vom 6.,„ ab. 3000 3450