Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 105
48. Anwärter für etatmäßige Stellen mit einem Anfangsgehalte von 2700 M.
Katasterlandmesser bei der Verwaltung der direkten Steuern. Landmesser bei der
Eisenbahnverwaltung. Vermessungsbeamte bei den Generalkommissionen. Land-
messer bei der Ansiedlungskommission. Amtsanwaltsanwärter bei der Justiz-
verwaltung.
Im 1. Jaher 109800 M.
„ 2. „ 1950 „
„ 3. „ 2100 „
„ 4. „ 2250 „
„ 5. „ 2400 „
„ 6. „ 2550 „
vom 7. ,", ab. 2700 „
49. Anwärter für etatmäßige Stellen mit einem Anfangsgehalte von 3000 M.
Ständiger Bureauhilfsarbeiter beim Hause der Abgeordneten. Polizeianwärter bei
der Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung.
Bis 3500 M.
Im 1. Jaher 1500 M.
„ 2. „ 1800 „
„ 3. „ 2100 „
„ 4. „ 2400 „
„ 2200 „
vom 6. „ ab. 3000 „
50. Techniker beim Materialprüfungsamt in Dahlem.
1500 M., steigend in 21 Jahren auf 3000 M., und zwar 1 mal um 300 M. und 6mal
um 200 M.
51. Assistenten daselbst.
1200 M., steigend in 8 Jahren um je 75 M. auf 1800 M. -
2100 M., steigend in 21 Jahren auf 4200 M., und zwar 7mal um 300 M.
1800 M., steigend in 8 Jahren um je 150 M. auf 3000 M.
C. Kanzleidiätare.
Zu C. Die bei der Eisenbahnverwaltung gewährten Ortszulagen sind in
Wegfall zu bringen. Die bei dieser Verwaltung beschäftigten Aspiranten beziehen
die Anfangsbesoldung der Diätarienklasse.
. Bei den Bergwerken, Hütten, Salzwerken, Badeanstalten und Gemeinschaftswerkenn
bei den Landgerichten und Amtsgerichten, bei den Polizeiverwaltungen in den
Provinzen, bei den technischen Hochschulen, bei dem Materialprüfungsamt in
SJn
4
Dahlem.
Im 1. Jahrr 1500 M.
„ 2. „ 1575 „
vom 3. „, sb. 1650 „
53. Bei der Verwaltung der direkten Steuern, bei der Verwaltung der Zölle und in-
direkten Steuern, bei den Bergwerksdirektionen, den Oberbergämtern und der
Geologischen Landesanstalt in Berlin, bei der Eisenbahnverwaltung, bei der An-
siedlungskommission, bei den Oberpräsidien und Regierungen usw., bei den
Rentenbanken, bei den Oberlandesgerichten, bei der Polizeiverwaltung in Berlin
und Umgebung, bei den Generalkommissionen, bei den Konsistorien, bei den
Provinzialschulkollegien.
Im 1. Jahrer 1500 M.
,,.,, ......1575,,
vom3..,,ab.....1650»
54. Bei der Seehandlung, bei der Generalordenskommission, bei dem Oberverwaltungs-
gericht, bei den Fentralbehörden-.
Im 1. Jahrer 15650 M.
„ 22. 1725 „
vom 3.,, ab. 1800 „
*) Kanzleidiätare bei den Zentralbehörden kommen nicht mehr in Betracht,
da- der Hedarf an Kanzleibeamten aus den Beamten der Provinzialbehörden
edeckt wird. »