Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 17 
Anlage A.) 
Zivilversorgungsschein. 
  
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Zivil- 
versorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
erteilt worden. — 
Er ist auf Grund dieses Scheines. zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den 
Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit 
er seit 2 Jahren besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
  
  
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von M. Pf. monatlich 
N. N., den. ten 19 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: .... Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
Anlage B.) 
Anstellungsschein für den Anterbeamtendienst. 
  
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger An- 
stellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
8DBB Jahren ...... Maonaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und die Kom- 
munalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit er 
seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militär- 
anwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamten- 
stellen nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen. 
  
  
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von M. Pf. monatlich. 
N. N., den ten 19 
(Behörde, die über die Gewährung des 
(Stempel) Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
LDie Zivilversorgungsscheine und der Anstellungsschein — Anlagen 4 bis E — sind in Form eines Buches, 
wie die Militärpässe anzulegen. Die Vorderseite des Umschlags ist bei den Zivilversorgungsscheinen nach den Anlagen A 
und E und bei dem Anstellungsscheine (Anlage B) mit einem großen, bei dem Zivilversorgungsscheine nach Anlage C mit 
einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Zivilversorgungsscheinen sämtlicher Gattungen erhalten die, welche für 
Unteroffiziere bestimmt sind, die nach mindestens achtjähriger aktiver Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine aus- 
scheiden, einen Umschlag von roter, alle übrigen Zivilversorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Die An- 
stellungsscheine' erhalten einen gelben Umschlag. Den Zivilversorgungsscheinen usw. werden Nachrichten über den Be- 
zug der Militärrenten und der Invalidenpension sowie über die Versorgung der Militäranwärter usw. vorgedruckt. 
*“) Siehe die Fußnote auf Anlage A. 
Heinemann, Schulverwaltungs-Handbuch. 2 
 
	        
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