Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
  
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind. 
  
. 
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird 
Bemerkungen 
  
Eisenbahnassistenten ein- 
chließlich 
Bahnhofsverwalter und 
Materialienverwalter 
II. Klasse, 
Stations- und Bureau- 
diätare, 
Stationsaspiranten, 
Kanzlisten J. Klasse, 
Kanzleidiätare, 
Kanzleiaspiranten, 
* Zugführer 
Unterbeamte. 
Fahrkartenausgeber, 
Magazinaufseher, 
Fahrkartendrucker, 
Bureaudiener, 
Lademeister, 
Lademeisterdiätare, 
Lademeisteraspiranten, 
* Packmeister, 
Schaffner, 
Stationsdiener (Portiers u. 
Bahnsteigschaffner), 
* Steuermänner, 
Matrosen, 
* Bahnhofsausseher, 
* Weichensteller I. Klasse, 
* Stellwerksweichensteller, 
Weichensteller, 
Brückenwärter, 
Bahnwärter, 
Nachtwächter. 
  
2. Allgemeine Bauverwaltung. 
Mittlere Beamte. 
Hafenaufseher u. Schleusen- 
meister, 
Dünenmeister bei erwiesener 
hinreichender Befähigung, 
Leuchtfeuerschiffsführer, 
Schiffsführer, Maschinisten 
und Baggermeister, sofern 
die erforderlichen Kennt- 
nisse des Schiffahrts-, Ma- 
schinen= und Baggerbetriebs 
nachgewiesen werden, 
Brückenmeister, 
* Abgabenrevisoren, 
Schleusenmeister, 
Fährmeister, 
Kanalaufseher, 
Kanaloberaufseher und 
Flößereikontrolleur, 
Magazinverwalter, 
Materialienschreiber. 
  
zusammen als eine 
Gruppe zu zwei 
Dritteln. 
n zwei Dritteln. 
  
Für alle übrigen preußi- 
schen Stellen die Eisen- 
bahndirektion, in deren 
Bezirk die Stelle zu 
besetzen ist. 
Für die hessischen Stellen 
die Königlich Preußi- 
sche und Großherzoglich 
Hessische Eisenbahn- 
direktion in Mainz oder 
die Königliche Eisen- 
bahndirektion in Frank- 
furt a. M 
Die betreffenden Regie- 
rungspräfidenten sowie 
die Ministerial-, Mili- 
tär-und Baukommission 
in Berlin. 
Im Bereiche der Weichsel-, 
Oder-, Elb-, Weser- 
und Reinstrom -Bau- 
verwaltungen sowie der 
Dortmund--Ems-Kanal- 
verwaltung sind Be- 
werbungen an deren 
Chefs zu richten. 
  
  
1 Ein Achtel der Stellen 
der Zugführer kann mit 
Wagenwärtern besetzt 
werden. In sieben 
Achtel der Stellen sind 
geeignete versorgungs- 
berechtigte Anwärter 
ohne Rücksicht auf ihr 
Beförderungsdienstalter 
vor nicht versorgungs- 
berechtigten Anwärtern 
zu befördern.
	        
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