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Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze.
Bezeichnung der Stelle
Angabe bei den für
Militäranwärter und
Inhaber des An-
stellungsscheins nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen, in
welchem Umfange sie
vorbehalten sind
Bezeichnung der Be-
hörden, an die die Be-
werbungen zu richten
sind, wenn es nicht die
Behörde selbst ist, bei
der die Anstellung ge-
wünscht wird
Bemerkungen
V. Ministerium für Fandel und c#ewerbe.
1. Schiffahrts= und hafen-
polizei.
Mittlere Beamte.
Hafenmeister,
Hafenpolizeisekretäre.
Unterbeamte.
* Polizeiwachtmeister,
Strom-, Schiffahrts-
Hafenpolizeiaufseher,
Schutzmänner, Wächter und
Boten.
2. Lotsenwesen.
Mittlere Beamte.
* Seeoberlotsen,
Lotsenamtsassistenten,
Seelotsen,
Stromlotsen,
Revierlotse in Anklam.
und
3. Eichungswesen.
Mittlere Beamte.
Kassen= und Bureaubeamte.
Unterbeamte.
Pförtner (Eichungsgehilfen).
4. Staatskommissariat der
Verliner Börse.
Mittlere Beamte.
Bureaubeamter.
5. Musterbleiche in Holingen.
Mittlere Beamte.
Kassen= und Rechnungsführer.
6. Schiff= und Maschinenbau-
schulen, Hüttenschulen, Fach-
schulen für die Metallindustrie,
Handwerker-, kunstgewerbliche
und keramische Fachschulen,
handels= und Gewerbeschulen
für Mädchen.
Mittlere Beamte.
Sekretäre und Rechnungs-
führer.
v
l
mindestens zur Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur Hälfte.
zwischen Militär= und
Zivilanwärter ab-
wechselnd.
zwischen Militär= und
Zivilanwärter ab-
wechselnd.
zwischen Militär= und
Zivilanwärtern ab-
wechselnd.
Für die Stelle in Bres-
lau der Oberpräsident
daselbst, im übrigen
der betreffende Regie-
rungspräsident.
Der betreffende Re-
"6 gierungspräsident.
Der betreffende
rungspräsident.
Regie-
Der betreffende Ei-
chungsinspektor.
Oberpräsident in Pots-
dam.
Regierungspräsident in
Hildesheim.
Der betreffende Regie-
rungspräsident.
Die den Militäranwär=
tern der Marine vor-
behaltenen Stellen können
mit Zivilanwärtern be-
setzt werden, wenn die
sich bewerbenden Mili-
täranwärter das 36.
Lebensjahr überschritten
haben.