Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze.
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Bezeichnung der Stelle
Angabe bei den für
Militäranwärter und
Inhaber des An-
stellungsscheins nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen, in
welchem Umfange sie
vorbehalten sind
Bezeichnung der Be-
hörden, an die die Be-
werbungen zu richten
sind, wenn es nicht die
Behörde selbst ist, bei
der die Anstellung ge-
wünscht wird
Bemerkungen
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7. Landesgewerbeamt
in Berlin.
Mittlere Beamte.
Sekretäre.
8. Oberbergämter in Kreslau,
Hhalle a. S., Elausthal, Dort-
mund und ZBonn.
Mittlere Beamte.
* Sekretäre,
Bureaudiätare,
Revierbureauassistenten.
9. Bergwerksdirektionen in
Zabrze, Bechlinghausen und
Saarbrücken.
Mittlere Beamte.
* Sekretäre,
Bureaudiätare,
Telegraphisten und Tele-
graphengehilfen.
10. Bernsteinwerke in Zönigs-
berg (Ostpr.).
Mittlere Beamte.
* Sekretäre,
Schichtmeister,
Bureaudiätare.
Unterbeamte.
Produktenaufseher, Wächter.
und Strandaufseher, soweit
sie nicht aus den zur Gruben-
arbeit nicht mehr tauglichen
Bergleuten entnommen
werden.
11. Staatliche Zergwerke
Hütten, Salinen " Hade-
anstalten mit Einschluß der
Böniglich Preußischen und Her-
loglich Hraunschweigischen Ge-
meinschaftswerte am Unter-
harz sowie der Königlich
Preußischen und Fürstlich
mindestens zur Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
U
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte mit Aus-
schluß der Stellen
des Hauptbuchhal.
tereivorstehers und
des Vorstehers der
Handelsabteilung, des
Lagerverwalters u.
eines Sekretärs als
Buchhalter.
Das Oberbergamt, in
dessen Bezirk die Stelle
zu besetzen ist.
Das Oberbergamt, in
dessen Bezirk die
Stelle zu besetzen ist.
Oberbergamt in Breslau.
Zu 8 bis 10.
Die Stellen der Sekretäre-
werden im Wege des
Aufrückens mit geeigne-
ten etatmäßigen Bureau-
beamten der Staats-
werke besetzt.
Zu 8.
Die Stellen der Revier-
bureauassistenten können
auch mit dienstunfähig
gewordenen technischen
Beamten oder aus-
nahmsweise mit Zivil-
anwärtern besetzt werden,
die wegen Nichtbestehens
der Bureaubeamtenprü-
fung oder aus andern
Gründen in den übrigen
Bureaubeamtenstellen
nicht zu verwenden sind.