32 Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze.
Angabe bei den für .
Militäranwärter und Bezeichnung der Be-
Inhaber des An- hörden, an die die Be-
- . werbungen zu richten
Bezeichnung der Stelle sellungessheins ucht sind, wenn es nicht die Bemerkungen
. .Behördeselbstift,bei
stimmten Stellen, in der die Anstellung ge-
welchem Umfange sie wünscht wird
vorbehalten sind
Schaumburg-Lippeschen Ge-
samt-Steinkohlenbergwerke
bei Obernkirchen.
Mittlere Beamte.
Schichtmeister, . mindestens zur Das Oberbergamt, in
Bureaudiätare, Hälfte. dessen Bezirk die Stelle
Materialienabnehmer, zu besetzen ist.
Materialienaufseher,
Produktenaufseher,
Bademeister, soweit für sie
nicht eine besondere tech-
nische Vorbildung gefordert
wird.
Unterbeamte.
Hüttenvögte,
Wiegemeister,
Kohlenmesser und Wächter
aller Art mit Ausschluß der
auf den fiskalischen Salz-
bergwerken, Stein= und
Braunkohlengruben er-
forderlichen Bediensteten
dieser Art sowie der Salz-
verwieger, die sämtlich aus
den wegen vorgerückten
Alters oder körperlicher Ge-
brechen zur Bergarbeit
nicht mehr tauglichen Berg-
leuten zu entnehmen sind.
12. Geologische Landesanstalt
in Berlin, die Bergakademien
in Berlin und Elausthal.
Mittlere Beamte.
* Verwaltungsbeamte, soweit die, Steleminkaber er-
für sie eine besondere tech- „ ton etatmäßigen Bu-
nische oder wissenschaftliche siindesten öur keeertalneigen n
Vorbildung nicht gefordert · bergamtsbezirke.
wird.
VI. Justizministerium.
1. Gerichte und Staatsanwalt-
schaften.
Mittlere Beamte.
Gerichtsvollzieher, Oberlandesgerichtspräsi-
Etatmäßige Gerichts- sämtlich, mit Aus-] dent des Bezirkes. Aeltere befähigte Milttär-
schreibergehilten bei den nahme der Stellen, anwärter haben auch für
Landgerichten und den die für Dolmetscher die Bedbimrttscherstelen
Amtsgerichten sowie etat--bestimmt und für die, Oberlandesgerichtsprä-
mäßige Assistenten bei den als Dolmetscher be- sident und Oberstaats-
Staatsanwaltschaften dersähigte Zivilanwär-) anwalt des Bezirkes.
Landgerichte und der Amts= ter vorhanden sind.
gerichte,