Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

32 Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
  
  
Angabe bei den für . 
Militäranwärter und Bezeichnung der Be- 
Inhaber des An- hörden, an die die Be- 
- . werbungen zu richten 
Bezeichnung der Stelle sellungessheins ucht sind, wenn es nicht die Bemerkungen 
. .Behördeselbstift,bei 
stimmten Stellen, in der die Anstellung ge- 
welchem Umfange sie wünscht wird 
vorbehalten sind 
  
Schaumburg-Lippeschen Ge- 
samt-Steinkohlenbergwerke 
bei Obernkirchen. 
Mittlere Beamte. 
Schichtmeister, . mindestens zur Das Oberbergamt, in 
Bureaudiätare, Hälfte. dessen Bezirk die Stelle 
Materialienabnehmer, zu besetzen ist. 
Materialienaufseher, 
Produktenaufseher, 
Bademeister, soweit für sie 
nicht eine besondere tech- 
nische Vorbildung gefordert 
wird. 
Unterbeamte. 
Hüttenvögte, 
Wiegemeister, 
Kohlenmesser und Wächter 
aller Art mit Ausschluß der 
auf den fiskalischen Salz- 
bergwerken, Stein= und 
Braunkohlengruben er- 
forderlichen Bediensteten 
dieser Art sowie der Salz- 
verwieger, die sämtlich aus 
den wegen vorgerückten 
Alters oder körperlicher Ge- 
brechen zur Bergarbeit 
nicht mehr tauglichen Berg- 
leuten zu entnehmen sind. 
12. Geologische Landesanstalt 
in Berlin, die Bergakademien 
in Berlin und Elausthal. 
Mittlere Beamte. 
* Verwaltungsbeamte, soweit die, Steleminkaber er- 
für sie eine besondere tech- „ ton etatmäßigen Bu- 
nische oder wissenschaftliche siindesten öur keeertalneigen n 
Vorbildung nicht gefordert · bergamtsbezirke. 
wird. 
  
  
  
VI. Justizministerium. 
1. Gerichte und Staatsanwalt- 
schaften. 
Mittlere Beamte. 
Gerichtsvollzieher, Oberlandesgerichtspräsi- 
Etatmäßige Gerichts- sämtlich, mit Aus-] dent des Bezirkes. Aeltere befähigte Milttär- 
schreibergehilten bei den nahme der Stellen, anwärter haben auch für 
Landgerichten und den die für Dolmetscher die Bedbimrttscherstelen 
Amtsgerichten sowie etat--bestimmt und für die, Oberlandesgerichtsprä- 
mäßige Assistenten bei den als Dolmetscher be- sident und Oberstaats- 
Staatsanwaltschaften dersähigte Zivilanwär-) anwalt des Bezirkes. 
Landgerichte und der Amts= ter vorhanden sind. 
gerichte, 
  
  
  
 
	        
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