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Abschnitt II.
Anstellungs-Grundsätze.
Bezeichnung der Stelle
Augabe bei den für
Militäranwärter und
Inhaber des An-
stellungsscheins nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen, in
welchem Umfange sie
vorbehalten sind
Bezeichnung der Be-
hörden, an die die Be-
werbungen zu richten
sind, wenn es nicht die
Behörde selbst ist, bei
der die Anstellung ge-
wünscht wird.
Bemerkungen
Unterbeamte.
Futter= und Sattelmeister
bei sämtlichen Gestütan-
stalten.
8. Domänenverwaltung.
a) Domanial-Bade= n. Mineral-=
brunnen-Verwaltungen.
Unterbeamte.
Bademeister,
Brunnenmeister.
b) Sonstige der Domänenver=
waltung unterstellte Verwal-
tungen.
Unterbeamte.
Stackmeister,
Grabenmeister.
9. Forstverwaltung.
Mittlere Beamte.
(Siehe Bemerkungspalte.)
Unterbeamte.
Wald-, Torf-, Wiesen-, Wege-
und Flößwärter.
zu drei Fünfteln.
soweit diese Stellen
nicht mit Forstver-
sorgungsberechtigten
oder mit auf Forst-
versorgung dienen-
den Anwärtern der
Jägerbataillone be-
setzt werden können.
Ministerium für Land-
wirtschaft, Domänen
und Forsten.
J
Die betreffenden Re—
gierungen.
Die betreffenden Regie—
rungen.
Die etatmäßigen Stellen
der Königlichen Forst-
kassenrendanten
sind für die aus dem
Militärstande hervorge-
gangenen Beamten in
gleicher Weise wie für
die aus dem Zivilstande
hervorgegangenen er-
reichbar, wenn sie die er-
forderliche Befähigung
besitzen.
IX. Ministerium der geistlichen, Anterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten.
1. Bei sämtlichen Ver-
waltungen.
Unterbeamte.
Maschinisten, Heizer, Rohr-
meister und sonstige gleich-
artige Stellen.
2. Fonsistorien.
Mittlere Beamte.
* Sekretäre,
Bureaudiätare.
3. Provinzial-Hchulkollegien.
Mittlere Beamte.
* Sekretäre,
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Bureaudiätare.
Hälfte.
Die Präsidenten der Kö
niglichen Konsistorien
einschließlich des Landes-
konsistoriums in Han-
nover.