Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
—.. 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen, zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird. 
Bemerkungen 
  
11. Königliche HLkademie 
in Posen. 
Mittlere Beamte. 
* Bureaubeamter. 
12. Saalburgmuseum in 
Hhomburg v. d. 5 
Mittlere Beamte. 
Bureaubeamter. 
13. Hkademie der ZBünste in 
Berlin und die mit ihr ver- 
bundenen gochschulen für die 
bildenden Künste und für 
Musik in Charlottenburg. 
Mittlere Beamte. 
* Bureaubeamte. 
14. Zunstakademien in Rönigs= 
berg und Hüsseldorf, Runst- 
schule in Zerlin, Zunst= und 
Gewerbeschule in Breslau. 
Mittlere Beamte. 
* Bureaubeamte. 
15. Technische Hochschulen, 
Materialprüfungsamt in 
Dahlem. 
Mittlere Beamte. 
* Bureau= und Kassenbeamte, 
Bureauhilfsarbeiter, 
Bibliothekexpedient bei der 
Technischen Hochschule in 
Aachen. 
16. Justitut für Infektions— 
krankheiten in Berlin, Ver- 
suchs= und Prüfungsanstalt 
für-Wasserversorgung und #b- 
wässerbeseitiguug in Berlin, 
hygienisches Justitut in Posen. 
Mittlere Beamte. 
* Sekretäre, 
Bureauhilfsarbeiter. 
17. Unter Staatsverwaltung 
stehende Stiftungsfonds. 
Mittlere Beamte. 
* Bureaubeamte. 
zwischen Militär= und 
Zivilanwärter ab- 
wechselnd. 
zwischen Militär-und 
Zivilanwärter ab- 
wechselnd. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
l mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
  
Kurator der Akademie. 
Direktor des Saalburg- 
museums. 
Präsident der Akademie 
der Künste, Direktoren 
der Hochschulen für die 
bildenden Künste und 
für Musik. 
Die Verwaltungen der 
betreffenden Stiftungen. 
 
	        
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