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Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze.
Bezeichnung der Stelle
—..
Angabe bei den für
Militäranwärter und
Inhaber des An-
stellungsscheins nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen, in
welchem Umfange sie
vorbehalten sind
Bezeichnung der Be-
hörden, an die die Be-
werbungen, zu richten
sind, wenn es nicht die
Behörde selbst ist, bei
der die Anstellung ge-
wünscht wird.
Bemerkungen
11. Königliche HLkademie
in Posen.
Mittlere Beamte.
* Bureaubeamter.
12. Saalburgmuseum in
Hhomburg v. d. 5
Mittlere Beamte.
Bureaubeamter.
13. Hkademie der ZBünste in
Berlin und die mit ihr ver-
bundenen gochschulen für die
bildenden Künste und für
Musik in Charlottenburg.
Mittlere Beamte.
* Bureaubeamte.
14. Zunstakademien in Rönigs=
berg und Hüsseldorf, Runst-
schule in Zerlin, Zunst= und
Gewerbeschule in Breslau.
Mittlere Beamte.
* Bureaubeamte.
15. Technische Hochschulen,
Materialprüfungsamt in
Dahlem.
Mittlere Beamte.
* Bureau= und Kassenbeamte,
Bureauhilfsarbeiter,
Bibliothekexpedient bei der
Technischen Hochschule in
Aachen.
16. Justitut für Infektions—
krankheiten in Berlin, Ver-
suchs= und Prüfungsanstalt
für-Wasserversorgung und #b-
wässerbeseitiguug in Berlin,
hygienisches Justitut in Posen.
Mittlere Beamte.
* Sekretäre,
Bureauhilfsarbeiter.
17. Unter Staatsverwaltung
stehende Stiftungsfonds.
Mittlere Beamte.
* Bureaubeamte.
zwischen Militär= und
Zivilanwärter ab-
wechselnd.
zwischen Militär-und
Zivilanwärter ab-
wechselnd.
mindestens zur Hälfte.
mindestens zur Hälfte.
l mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur Hälfte.
Kurator der Akademie.
Direktor des Saalburg-
museums.
Präsident der Akademie
der Künste, Direktoren
der Hochschulen für die
bildenden Künste und
für Musik.
Die Verwaltungen der
betreffenden Stiftungen.