Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 55 
b) 1100 — 1180 — 1260 — 1340 — 1420 — 1500 M. 
Röhrleitungsaufseher, Gartenvogt, Schloßgartenaufseher, Wiesenaufseher und Wiesen- 
wärter, Weideaufseher, Kanal= und Schleusenwärter, Buschwärter, Spreewehrwärter 
bei der Domänenverwaltung. 
Brückenwärter, Kranmeister, Stationsdiener (Portiers und Bahnsteigschaffner), Schirr- 
männer bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn- 
assistenten im mittleren Menfte beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen 
bis zu 180 M. erhalten.) 
Hafenpflanzungsausseher, Bauhofs= und Materialienwächter, Leuchtfeuerwärter usw., 
Steuermänner, Feuerwärter, Kranmeister, Brückenwärter, Brückenaufseher, Maschinen- 
wärter, Signalwärter bei der Bauverwaltung. 
(Außerdem 1260 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.) 
Brückenaufzieher bei der Bauverwaltung, die feste Gehälter und Brückenaufzugsgelder 
oder nur letztere beziehen (pensionsberechtigendes Gehalt). 
Brückenaufseher bei der Ruhrschiffahrtverwaltung und der Verwaltung der Duisburg- 
ter Häfen. · 
RUFLrIourßTrdFM 900 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.) 
Wallmeister bei der landwirtschaftlichen Verwaltung. 
Klasse 3. 
a) 1100 — 1180 — 1250 — 1320 — 1390 — 1460 — 1530 — 1600 M. 
Domänenrentamtsdiener. 
(Die Pfändungsgebühren verbleiben vom 1. April 1908 ab der Staatskasse, bis 
zum Tage der Verkündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Beträge, 
welche den Beamten infolge der Diensteinkommensverbesserung an Gehalt und 
Wohnungsgeldzuschuß gegen die bisherigen Sätze mehr zu zahlen sind.) 
Hausmeister bei den Forstakademien. 
(Außerdem freies Feuerungsmaterial.) 
Anmtsdiener, Bootführer usw., Matrosen und Heizer auf Wasserfahrzeugen bei der 
Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern. 
Schuldiener bei der Bergschule in Saarbrücken und bei den gewerblichen Fachschulen 
der Handels= und Gewerbeverwaltung einschließlich des Pedells bei der Zeichen- 
akademie in Hanau. 
Schuldiener bei den höheren Unterrichtsanstalten (einschließlich Elisabethschule). 
(Außerdem 4000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen für die an größeren An- 
stalten angestellten Schuldiener, deren Dienstobliegenheiten besonders schwierig oder 
umfangreich sind; im Durchschnitt 100 M., Höchstbetrag 200 M. 
Schuldiener und Schuldienerinnen bei den Seminaren und der Waisen= und Schul- 
anstalt in Bunzlau, Kastellan bei der Landesturnanstalt in Berlin, Pförtner und 
Hauswart bei der Blindenanstalt in Steglitz. 
(Außerdem 10000 M. nichtpensionsfällige Stellenzulagen bis zu 200 M., im Durch- 
schnitt 100 M., für die unter Kap. 121 des Etats des Ministeriums der geistlichen usw. 
Angelegenheiten aufgeführten Schuldiener, welche in Seminaren leinschl, des Waisen- 
hauses in Bunzlauf mit ⅜/ bis voller Internatseinrichtung angestellt sind.) 
. Boten bei Hafenpolizeibehörden. 
Pförtner bei der Beschußanstalt in Suhl. 
Unterbeamte bei den Pomologischen Instituten in Proskau und Geisenheim. 
(Außerdem 150 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Unterbeamten in 
Geisenheim.) 
Rentamtsdiener beim Stift Neuzelle und beim Haus Bürenschen Fonds. 
Bote, Kassendiener und Vollziehungsbeamter bei der Kloster Bergeschen Stiftung in 
Magdeburg. 
Wächter beim Zeughaus in Berlin. 
b) 1100 — 1190 — 1280 — 1360 — 1440 — 1520 — 1600 M. 
. Zweiter Brunnenmeister in Langenschwalbach, Rehnenmeister, Parkaufseher bei der 
omänenverwaltung. 
Badekartenverkäuferin bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung. 
Eisenbahngehilfinnen, Weichensteller einschließlich Eisenbahngehilfen, Rottenführer, 
Wagenwärter bei der Eisenbahnverwaltung.
	        
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