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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 65
(Die pensionsfähigen Lokalzulagen, welche den vor dem 1. April 1897 in Berlin
igestellten Beamten künftig wegfallend bewilligt worden sind, kommen in Höhe
a#eenigen Beträge in Abgang, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bis-
herigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind. Für die in einzelnen Bezirken als Dol-
etscher beschäftigten Beamten sind die pensionsfähigen besonderen Gehaltszulagen,
soweit sie vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes verliehen sind, auf die Hälfte,
jedoch höchstens um diejenigen Beträge herabzusetzen, welche infolge der Gehalts-
tehöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind. Vom Tage der
Verkündung des Gesetzes ab sind die Gehaltszulagen nicht mehr neu zu bewilligen;
an deren Stelle treten nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zur Höhe von 300 M.)
Gerichtsvollzieher.
(Bei der Pensionierung werden 10% der aus Parteiaufträgen vereinnahmten
Gebühren der Gerichtsvollzieher, jedoch nicht mehr als 400 M., bis zum Hoöchst-
besoldungsbetrage von 3700 M. angerechnet.)
Inspektionsassistenten bei den Gefängnissen der Landgerichte und Amtsgerichte.
Inspektionsassistenten bei den besonderen Gefängnissen.
DOODie bisherigen nichtpensionsfähigen Funktionszulagen von je 300 M. für die
Inspektionsassistenten bei den Strafgefängnissen in Plötzensee und Tegel sowie bei
dem Untersuchungsgefängnis in Berlin-Moabit und dem Stadtvoigteigefängnis in
Berlin nebst Filiale kommen in Höhe derjenigen Beträge in Wegfall, welche infolge
der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind.)
5 Kreisassistenten bei den landrätlichen Behörden und Amtern, Meldeamtsbureau-
assistenten und Polizeibureauassistenten bei den Polizeiverwaltungen sowie Sekretäre
bei der Strafanstaltsverwaltung.
Polizeigefängnisvorsteher und Polizeigefängnisinspektoren bei den Polizeiver-
waltungen in den Provinzen. *
(Die vor dem 1. April 1908 angestellten beiden Polizeigefängnisinspektoren, deren
Stellen beim Freiwerden in Polizeigefängnisvorsteherstellen mit 1650 bis 3300 M.
umgewandelt werden sollen, beziehen das Gehalt der Polizeikommissare von 2100 M.,
steigend auf 4500 M. — vergl. Klasse 22b —.)
Polizeitelegraphenassistenten bei der Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung.
Spezialkommissionssekretäre.
(Außerdem 6000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen für Beamte, welche als
Dolmetscher beschäftigt werden.)
Deichvögte bei der landwirtschaftlichen Verwaltung.
Bureauassistenten, Bibliothekexpedienten bei den Universitäten und dem Charité-
krankenhaus in Berlin.
Bauassistent bei der Universität Berlin.
Rechnungsführer bei den Landwirtschaftlichen Instituten der Universitäten Königs-
berg und Breslau.
.Kassensekretär bei der Universität Breslau.
(Der vor dem 1. April 1908 angestellte Kassensekretär, dessen Stelle beim Frei-
werden in eine Assistentenstelle umgewandelt werden soll, bezieht das Gehalt der
raubeamten bei den Universitäten von 2100 M., steigend auf 4500 M. — vergl.
asse 22b —.
4. Obergärtner beim Botanischen Garten der Universität Berlin.
Inspektor beim Anatomischen Institute, Hausinspektor beim Chemischen Institute
der Universität Berlin, Verwaltungsinspektoren der Medizinischen und der Chirur-
gischen Klinik der Universität Marburg.
Bureauassistent bei den Kunstmuseen in Berlin, Bureauassistent, Expedienten bei der
öniglichen Bibliothek in Berlin, Bureaubeamter beim Saalburgmuseum, Bureau-
assistent bei der Hochschule für Musik in Berlin.
Bureauassistenten, Kassensekretär, Hausinspektoren und Bureauassistenten bei den
Technischen Hochschulen, Hausinspektor und Materialienverwalter, Bureauassistent
beim Materialprüfungsamt in Dahlem und Bureauassistent beim Institute für In-
fektionskrankheiten in Berlin.
b) 1650 — 2000 — 2350 — 2700 — 3000 — 3300 M.
Mittlere Werksbeamte bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung.
G (Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von 300 M. und 120 M. für 2 mit
- eschäften bei auswärtigen Bädern beauftragte Beamte.
ts Sen mittleren und den oberen Werksbeamten [Klasse 13b, 16b, c und 22c
onnen Gratifikationen aus den Fonds Kap. 14 bis 17 Tit. 4% und Kap. 18 Tit. 4
Heinemann, Schulverwaltungs-Handbuch. -