Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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23. 
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 
*) (Die vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellten Beamten beziehen ein Gehal: 
von 1800 M., steigend auf 4800 M., und zwar dreimal nm 500 WM., einmal Aa 1 
300 M. und dreimal um 57 za fah tünft fallende Zur 
*“) (Außerdem eine nichtpensionsfähige, künftig wegfallende Zulage von z 
für den Sekretär und Quästor bei der Universität Münster.) 8 500 M. 
Bureaubeamte beim Zeughaus in Berlin. 
(Ein vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellter Beamter bezieht ein Gehalt 
von 1800 M., steigend auf 4800 M., und zwar dreimal um 500 M., einmal um 300 M 
und dreimal um 400 M.) * 
c) 2100 — 2500 — 2900 — 3300 — 3700 — 4100 — 4500 M. 
Obere Werksbeamte I. Klasse bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung. 
(Außerdem 200 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Beamten für die 
Dampfkesselrevisionen auf sämtlichen Unterharzer Gemeinschaftswerken. 
Begch der Gratifikationen gilt der Vermerk bei den mittleren Werksbeamten in 
Klasse 13b. 
Technische Eisenbahnsekretäre (einschließlich Rechnungsrevisoren und ausschließlich 
Landmesser), bau= und maschinentechnische Eisenbahnbetriebsingenieure, technische 
Betriebskontrolleure und Oberbaukontrolleure, Werkstättenvorsteher und Oberbahn- 
meister bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem 158000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen 
a) bis zu je 600 M. für zusammen 22 technische Eisenbahnsekretäre als Vorstände 
der technischen Bureaus, 
b) von je 300 M. für zusammen 468 bau= und maschinentechnische Eisenbahnbetriebs- 
ingenieure und für zusammen 22 Rechnungsrevisoren.) 
m Regierungsbausekretär bei der Ansiedlungskommission. 
uRegierungsbausekretäre, Düneninspektor, Bauhofsvorsteher und Oberbauwarte bei 
der Bauverwaltung, Regierungsbausekretäre bei der Baupolizeiverwaltung sowie bei 
der Ruhrschiffahrtverwaltung und der Verwaltung der Duisburg-Ruhrorter Häfen. 
(Außerdem je 600 M. nichtpensionsfähige Zulage für die Regierungsbausekretäre 
in den technischen Bureaus der Bauabteilungen des Ministeriums der öffentlichen 
Arbeiten einschließlich der Landesanstalt für Gewässerkunde und des Bureaus für 
die Hauptnivellements. 
Ferner künftig wegfallend für 1 Bauhofsvorsteher 200 M. nichtpensionsfähige 
Stellenzulage. 
Die Regierungsbausekretäre in Berlin, welche dort vor dem 1. April 1897 an- 
gestellt sind, beziehen ein Gehalt von 2100 M., steigend auf 4800 M., und zwar ein- 
mal um 400 M., dreimal um 500 M. uud zweimal um 400 M.) 
5. Gefängnisinspektoren bei den Landgerichten und Amtsgerichten sowie Inspektoren 
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und Rendanten bei den besonderen Gefängnissen der Justizverwaltung. 
(Außerdem 11 nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 300 M. für die mit der 
Leitung selbständiger Gefängnisabteilungen bei den Strafgefängnissen in Plötzensee 
und Tegel, dem Untersuchungsgefängnis in Berlin-Moabit und dem Stadtvogtei- 
gefängnis in Berlin beauftragten Inspektoren.) 
Inspektoren bei der Strafanstaltsverwaltung. 
(Außerdem je 300 M. Funktionszulage für 14 Inspektoren, welche an kleineren 
Anstalten zugleich das Amt des Vorstehers verwalten.) 
Regierungsbausekretäre bei der landwirtschaftlichen Verwaltung. 
Regierungsbausekretäre bei den Universitäten. 
Klasse 23. 
3000 — 3400 — 3800 — 4200 — 4500 M. 
u Oberfischmeister — Domänenrentbeamte —. 
Kassierer bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. 
Oberbuchhalter und Kassierer bei der Oberzollkasse in Berlin. 
Kassierer bei den Eisenbahnhauptkassen. 
Kassierer und Erster Buchhalter bei der Hauptkasse der Ansiedlungskommission. 
(Die im Etat als künftig wegfallend bezeichnete nichtpensionsfähige Funktions“ 
zulage von 600 M. für den Kassierer sowie die gleichfalls im Etat als künftig weg- 
fallend bezeichnete persönliche nichtpensionsfähige Zulage von 300 M. für den Ersten 
Buchhalter kommen in Höhe derjenigen Beträge in Abgang, welche infolge der Ge- 
haltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind. „ 
Nach Wegfall der Funktionszulage soll dem Kassierer eine Verlustentschädigung 
von 150 M. gewährt werden.)
	        
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