Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

15. 3000 
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 87 
6000, im Durchschnitt 4500 M., in Abstufungen von 3000, 3600, 4200, 4800, 
5100 und 6000 M. . 
Legationssekretäre (persönliches pensionsberechtigendes Gehalt) 
(Die Besoldungen betragen in Rom 9000 M., in Hamburg 6000 M. in Dresden 
und München je 5100 M. und in Stuttgart 4800 M. Wegen des vollen pensions- 
fähigen Diensteinkommens vergl. Schlußbemerkung 7.) 
16. 3000 — 6000, im Durchschnitt 4500 M. 
— 
1 
18. 
19. 
a) Lehrer bei den Vorbereitungs- und den Fachklassen der Unterrichtsanstalt beim Kunst- 
cgewerbemuseum in Berlin. 
p. Ordentliche Lehrer bei der Kunstschule in Berlin. 
e, Lehrer bei der Kunst= und Kunstgewerbeschule in Breslau. 
* 
7 3500 M. im Durchschnitt. 
a) Professoren bei der Bergakademie in Clausthal. 
(Die Professoren erhalten die für ihre Vorlesungen eingehenden Unterrichts- 
gebühren bis zu 1500 M. ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ 
bis zum Gesamtjahresbetrage von 4500 M.) 
b) Professoren bei der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn-Poppelsdorf. 
D(D ie Professoren erhalten die für ihre Vorlesungen eingehenden Unterrichts- 
gebühren [Kollegiengelder] bis zu 1500 M. ganz und von dem darüber hinausgehenden 
Betrag ¼ bis zum Gesamtjahresbetrage von 4500 M.) 
) Ordentliche Professoren bei den Landesuniversitäten (einschließlich des Lyceum 
Hosianum in Braunsberg) mit Ausnahme bei der Universität Berlin. 
(Die vorstehend aufgeführten etatmäßigen ordentlichen Professoren erhalten aus 
dem Besoldungsfonds der Universitäten und den sonst zur Verfügung stehenden 
Fonds Mindestgehälter nach folgender Gehaltsordnung: 
nach 4 8 12 16 20 Jahren. 
4200 M. 4700 M. 5200 M. 5700 M. 6200 M. 6600 M. 
Von der Gewährung von Alterszulagen sind diejenigen Professoren ausgenommen, 
welche 
1. außer oder neben der ihnen übertragenen Professur ein mit Pensionsberechtigung 
verbundenes anderweitiges öffentliches Amt bekleiden oder ein solches bekleidet 
haben und Pension oder Wartegeld beziehen; 
2. medizinische Praxis oder eine sonstige praktische Erwerbstätigkeit treiben, oder 
von denen nach Lage der Verhältnisse anzunehmen ist, daß sie dies tun werden; 
3. ein Extragehalt bei der hiesigen Akademie der Wissenschaften oder der Göttinger 
Gesellschaft der Wissenschaften beziehen; 
4. mit ihrem Einverständnis vom Halten der Vorlesungen entbunden sind, oder bei 
denen nach Entscheidung des Unterrichtsministers die Voraussetzungen vorliegen, 
unter denen nichtrichterliche Beamte in den Ruhestand versetzt werden können. 
Außerdem erhalten die etatmäßigen Professoren zur Ergänzung der mit ihrer 
Universitätsstellung zusammenhängenden Nebenbezüge auf den Betrag von 1200 M. 
Zuschüsse aus dem Fonds Kap. 119 Tit. 12b („Jährliche Zuschüsse an etatmäßige- 
Professoren mit geringfügigen Nebenbezügen") des Etats des Ministeriums der 
geistlichen usw. Angelegenheiten. 
Diesen Professoren fließen ferner vom 1. April 1909 ab die für ihre Vorlesungen 
eingehenden Honorare bis zu 3000 M. ganz, von 3000 bis 4000 M. zu 75%, von 
dem darüber hinausgehenden Betrage zur Hälfte zu. 
Diese Ordnung der Dienstbezüge findet keine Anwendung auf diejenigen Pro- 
Heseoren, welche sich im Jahre 1897 dem Honorarabzugsverfahren nicht unterworfen 
aben. 
Professoren bei den Technischen Hochschulen in Hannover, Aachen, Danzig und Breslau 
— vergl. auch Nr. 10 dieses Abschnitts und Klasse 55 Nr. 14e. — 
(Die Dozenten bei den Wchnschen Hochschulen erhalten die für ihre Vorlesungen 
und praktischen Uebungen eingehenden Gesamthonorare bis zu 1500 M. ganz und 
von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ bis zum Gesamtjahresbetrage von 
0000 M. Außerdem für die Rektoren in Hannover, Aachen und Danzig je 2400 M. 
nichtpensionsfähige Funktionszulage.) 
6000 M. im Durchschnitt. 
Vorsteher der Akademischen Meisterateliers in Berlin. 
6500 M. im Durchschnitt. 
) Professoren bei der Bergakademie in Berlin und bei der Landwirtschaftlichen Hoch- 
schule in Berlin (davon eine Stelle, deren Inhaber gleichzeitig Kustos des Museums ist.) 
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