Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

90 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 
(Außerdem Gebühren. 
Das pensionsfähige Diensteinkommen beträgt außer dem Wohnungsgeldzuschuf 
4500 M.) isse 
2700 M. 
a) Maschinenmeister für die Wasserkraftanlagen auf dem Packhof in Berlin. 
b) Oberinnen bei der Strafanstaltsverwaltung. 
c) Kassenrendant und Quöstor bei der Universität Halle. 
(Außerdem Gebühren. 
Das pensionsfähige Diensteinkommen beträgt außer dem Wohnungsgeldzuschusfse 
4500 M.) | 
2850 M. 
Kassenrendant und Quästor bei der Universität Breslau. 
o pensionsfähige Diensteinkommen beträgt außer dem Wohnungsgeldzuschusse 
45 ) 
2900 M. 
Verwalter der der Staatsaufsicht unterstellten Forsten im ehemaligen Justizamt Olpe. 
3000 M. « 
a) Technischer Assistent und Lehrer für Zeichnen und Malen bei der Porzellanmanufaktur 
hiFür den technischen Assistenten außerdem künftig wegfallend 600 M. — pensions- 
ähig —. 
b) Chemiker beim Landwirtschaftlichen Institute der Universität Halle. 
c) Erster und zweiter Kustos des Museums vaterländischer Altertümer in Kiel. 
d) Prosektor beim Anatomischen Institute der Universität Bonn. 
(Davon 800 M. künftig wegfallend.) 
e) Professor bei der Technischen Hochschule in Hannover — vergl. auch Nr. 10 und 174 
der Klasse 54 —. 
(Außerdem die für seine Vorlesungen und praktischen Uebungen eingehenden Ge- 
samthonorare bis zu 1500 M. ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag 
u¼ bis zum Gesamtjahresbetrage von 6000 M.) 
3300 M. 
a) Gtatmäßige Hilfsarbeiter bei den Gewerbeinspektionen. 
b) Debitsvorsteher bei der Porzellanmanufaktur. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Tantieme in Höhe von 5,8 % des Erlöses aus 
dem Porzellanverkaufe, soweit dieser Erlös nicht für den Hausinspektor und 
Materialienverwalter tantiemepflichtig ist, sowie /8 ½% des Erlöses aus dem Ver- 
kaufe technischer Artikel und Isolatoren.) 
c) Obermaler bei der Porzellanmanufaktur als technischer Assistent der Malerei. 
(Für ausgeführte Malereien kann nach den für die Berechnung der Malerlöhne 
geltenden Grundsätzen besondere Vergütung bis höchstens 600 M. jährlich gewährt 
werden.) 
d) Prosektoren bei den Anatomischen Instituten der Universitäten Königsberg und Halle. 
(Davon je 1100 M, künftig wegfallend.) 
e) Direktor der Sternwarte bei der Universität Göttingen. 
(Davon 900 M. künftig wegfallend.) 
3600 M. 
a) Praktischer Arzt bei der Gestütverwaltung. 
(Außerdem 500 M. nichtpensionsfähige Entschädigung für die Verwaltung des 
Gestütlazaretts. 
Die Stelle ist im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen.) 
b) Direktor des Museums vaterländischer Altertümer in Kiel. 
c) Lehrer der Tierheilkunde bei der Universität Göttingen. 
d) Aerztlicher Direktor des Charitékrankenhauses in Berlin. 
3900 M. 
Ingenieur beim Strafgefängnis in Plötzensee. 
4000 M. 
Vorsteher der Akademischen Meisterschulen für musikalische Kompositionen. 
4200 M. 
a) Malereivorsteher bei der Porzellanmanufaktur. » .te 
(Außerdem künftig wegfallend 500 M. — pensionsfähig —. Ferner für geliefer 
Zeichnungen, Entwürfe und Malereien eine besondere nichtpensionsfähige Vergütung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.