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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 91
bis höchstens 1000 M. jährlich und für den vertretungsweise zu erteilenden Unter-
richt der Maler im Zeichnen und Malen nach der Natur eine Vergütung von 2 M.
50 Pf. für die Stunde.) . .
br Kassenrendant bei der Universität Greifswald.
([Uußerdem Gebühren. "
Das pensionsfähige Diensteinkommen beträgt außer dem Wohnungsgeldzuschusse
4500 M.)
Z) Direktor und erster Lehrer des Akademischen Instituts für Kirchenmusik in Berlin.
4) Bibliothekar bei der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin
ecteinschließlich 1800 M. künftig wegfallend.)
4500 M.
a) Plankammervorsteher bei der Ministerial-Militär= und Baukommission in Berlin.
(Außerdem künftig wegfallend bis zu 300 M. pensionsfähige Zulage.)
b) Rendanten bei den Rentenbanken.
e) Bureaubeamter bei den Kunstmuseen in Berlin.
« (Außerdem künftig wegfallend 300 M. pensionsfähige Zulage.
Ferner 1200 M. nichtpensionsfähige Funktionszulage.)
d) Obersekretär bei der Königlichen Bibliothek in Berlin.
(Außerdem künftig wegfallend 300 M. pensionsfähige Zulage.)
4800 M.
a) Modellmeister bei der Porzellanmanufaktur.
(Außerdem künftig wegfallend 500 M. — pensionsfähig —. Ferner nichtpensions-
fähig für gelieferte Modelle eine besondere von der Direktion festzusetzende Ver-
gütung und für den Unterricht der Former und Dreher im Modellieren eine Ver-
gütung von 8 M. für jeden Unterrichtstag.)
b) Rechnungsrevisor bei der Porzellanmanufaktur.
—
M.
Direktor der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin.
5100 M.
Direktor des Tiergartens in Berlin.
24. 5400 M.
26.
—
—
8.
Rendant bei dem Reichs- und Staatsanzeiger.
6000 M.
à) Vorsteher der Expedition des Reichs= und Staatsanzeigers.
b) Generaldirektoren der Kunstmuseen und der Königlichen Bibliothek in Berlin.
(Ist der Generaldirektor der Kunstmuseen nicht zugleich Abteilungsdirektor, so
kann ihm eine Besoldung von 12000 M. gewährt werden.)
6500 M.
Direktoren und erste Lehrer der Kunstakademien in Königsberg i. Pr. und Cassel
sowie Direktoren der Kunstschule in Berlin und der Kunst= und Kunstgewerbeschule
in Breslau.
k. bis 6600 M.
Bankinspektoren (banktechnische Revisoren).
6600 M.
a) Tresorverwalter, Oberbuchhalter und Vorsteher des Präsidialbureaus der Seehandlung.
b) Oberbuchhalter bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Ic) Bureauvorsteher bei der Generalordenskommission.
4) Redakteur beim Reichs= und Staatsanzeiger.
e) Direktor der Tierärztlichen Hochschule in Hannover.
(Außerdem künftig wegfallend 900 M. pensionsfähige Zulage. Ferner die Studien-
honorare bis zu 1500 M. ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼
bis zum Gesamtjahresbetrage von 4500 M.)
5 Vorsteher und erster Lehrer der Abteilung für Orchesterinstrumente bei der Aka-
demischen Hochschule für Musik in Berlin.
[(Außerdem als Vorsitzender des Direktoriums der Hochschule 1500 M., als
Dirigent der Aufführungen 3000 M., davon künftig wegfallend 1500 M., Remuneration.)
9 Vorsteher und erster Lehrer der Abteilung für Gesang bei der Akademischen Hoch-
schule für Musik in Berlin.
(Außerdem als Chormeister der Hochschule künftig wegfallend 1500 M. pensions-
fähige Besoldung.)