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29.
30.
31.
32.
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
7200 M.
a) Bureauvorsteher bei den Ministerien und dem Evangelischen Oberkirchenrate.
b) Vorsteher der Geheimen Kalkulatur bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
c) Zweiter Kabinettssekretär.
d) Vorsteher des Abrechnungsbureaus für die Reichssteuern.
e) Oberbuchhalter und Kassierer bei der Generalstaatskasse.
1) Eisenbahndirektor bei den Ministerialabteilungen für das Eisenbahnwesen.
(Außerdem künftig wegfallend 600 M. pensionsfähige Zulage.)
9) Polizeitechnischer Hilfsarbeiter beim Ministerium des Innern.
h) Technischer Hilfsarbeiter für die Bearbeitung des Beamten-Baugenossen
ins deissarbeiter. fürriereart beino Finanzministerium. alleasche stswesen
schaftlich-technische Hilfsarbeiter und ständiger veterinär-technischer Hilfsarb
beim Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
i) Vorsteher der Meßbildanstalt für Denkmalaufnahmen.
(Außerdem künftig wegfallend 1200 M. persönliche nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
7500 M.
a) Rendanten der Seehandlungshauptkasse, Staatsschuldentilgungskasse und des Staats.-
schuldbuchbureaus.
b) Dirigent der Kontrolle der Staatspapiere.
J%) Erster Sekretär beim Historischen Institut in Rom.
(Außerdem 1250 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
d) Verwaltungsdirektor bei der Porzellanmanufaktur.
(Außerdem künftig wegfallend 3000 M. persönliche pensionsfähige Zulage.
e) Direktor der Bergakademie in Clausthal.
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Beamte bezieht ein
Gehalt von 4200 M., steigend in 5 Abstufungen von 600 M. auf 7200 M., und
außerdem 900 M. pensionsfähige Zulage.
Der Direktor bezieht die für die Vorlesungen eingehenden Unterrichtsgebühren
bis zu 1500 M. ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ bis zum Ge-
samtjahresbetrage von 4500 M.)
f) Direktor der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn-Poppelsdorf.
(Außerdem als etatmäßiger Professor die Unterrichtsgebühren (Kollegiengelder!
bis zu 1500 M. ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ bis zum
Gesamtjahresbetrage von 4500 M.)
8) Direktor des Kaiser Wilhelms-Instituts für Landwirtschaft in Bromberg.
7800 M.
a) Zentralbureauvorsteher bei den Ministerien.
b) Bureauvorsteher bei dem Staatsministerium, dem Geheimen Zivilkabinett und dem
Oberverwaltungsgerichte.
c) Vorsteher des Präsidialbureaus der Oberrechnungskammer.
d) Vorsteher der Hauptbuchhalterei des Finanzministeriums.
e) Direktor beim Herrenhaus und beim Hause der Abgeordneten. "
(Außerdem künftig wegfallend 1200 M. pensionsfähig für den Direktor beim
Hause der Abgeordneten.)
f)Rendant der Generalstaatskasse.
8) Erster Kabinettssekretär.
1) Direktor des Instituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a. M.
(Außerdem künftig wegfallend 1200 M. pensionsfähige Zulage.)
i) Direktor des Hygienischen Instituts in Posen.
(Außerdem Honoraranteil für Abhaltung von Kursen und Vorlesungen.
k) Vorsteher der Versuchs= und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwässer-
beseitigung in Berlin.
8000 M.
a) Generalsuperintendent in Wiesbaden.
(Auf das Gehalt kommen 6857 M. 15 Pf. anderweite Dienstbezüge in Anrechnung.)
b) Generalsuperintendenten in Cassel. »
(Dem reformierten Generalsuperintendenten werden 800 M. an Bezügen aus
Nebenämtern in Anrechnung gebracht.)
c) Generalsuperintendenten in Aurich.
eiter