94 Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
c) Präsident des Konsistoriums in Berlin, Oberstaatsanwalt beim Kammergerichte
d) Polizeipräsident in Berlin.
(Außerdem 3000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
e) Präsident des Oberlandeskulturgerichts.
44. 14000 M.
a) Direktoren bei der Oberrechnungskammer.
b) Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgerichte.
45. 15000 M.
Präsidenten der Oberlandesgerichte (ausschließlich des Kammergerichts).
46. 18000 M.
Gesandte (persönliches pensionsberechtigendes Gehalt).
(Die Besoldungen betragen in Rom bei dem päpstlichen Stuhle 60000 M. laußer-
dem 15000 M. Mietentschädigungl, in München 45000 M. laußerdem 1200 M. zur
Gewährung einer Mietentschädigung an den Legationssekretär!, in Dresden, Ham-
burg, Karlsruhe und Stuttgart je 30000 M. und in Oldenburg 24000 M.)
47. 20000 M.
a) Unterstaatssekretäre.
b) Präsident des Kammergerichts.
c) Geheimer Kabinettsrat.
48. 21000 M.
a) Chefpräsident der Oberrechnungskammer.
b) Oberpräsidenten.
(Außerdem je 5000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
c) Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
(Außerdem 2000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
d) Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats.
(Außerdem 4000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
49. 36000 M.
a) Präsident oder Vizepräsident des Staatsministeriums.
(Der Präsident oder Vizepräsident erhält außerdem 18000 M. Repräsentations-.
kosten. Diese können, wenn das Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten des
Staatsministeriums im Nebenamte wahrgenommen wird, soweit als nichtpensions-
fähige Stellenzulage zur Ausgabe gelangen, daß die Diensteinkünfte in ihrer Gesamt-
heit 64000 M. nicht übersteigen.)
b) Minister.
(Außerdem je 14000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
D. Gehälter für die Beamten der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse.
1400 — 1500 — 1600 — 1680 — 1760 — 1840 — 1920 — 2000 M.
Kassenboten.
1800 — 2300 — 2800 — 3300 M.
Kassenassistenten.
2100 — 2500 — 2900 — 3300 — 3600 — 3900 — 4200 — 4500 M.
Sekretäre sowie Buchhalter und Sekretäre mit technischer Vorbildung.
3000 — 3600 — 4200 — 4800 — 5400 — 6000 — 6600 M.
Sekretäre, Kassierer und Buchhalter als Bureauvorsteher und in sonstigen Aufsichtsstellungen.
4200 — 4800 — 5400 — 6000 — 6600 M.
Erster Kassierer und ein Assistent des genossenschaftstechnischen Bankinspektors.
4800 — 5400 — 6000 — 6600 M.
Abteilungsvorsteher und Vorsteher des Revisionsbureaus.
5400 — 6000 — 6600 — 7200 M.
Vorsteher der Kassenabteilung und Bankinspektoren als technische Hilfsarbeiter.
7000 — 8000 — 9000 — 10000 M.
Direktionsmitglieder.