162 Maximiliän Josephs inneres Walten.
Die Hauptbestimmungen der Verfassung sind folgende:
Das Königreich Bayern in Vereinigung aller älteren und
neueren Gebietstheile ist ein monarchisch-constitutioneller Staat.
Der König ist das allein regierende Oberhaupt des ganzen
Reiches. Er allein unterhandelt mit auswärtigen Mächten.
Unter ihm steht die ganze Kriegsmacht. Er führt die oberste
Aufsicht über Alles im Staate, hat dabei einen Rath von
Ministern und Staatsräthen um sich. Die Ausübung seiner
Macht vertraut er seinen Ministern, welche ihm verantwortlich
sind. Seine Person ist heilig und unverletzbar. Das Staats-
gebiet ist untheilbar und unveräußerlich. Alle Staatsbürger
sind gleich vor dem Gesetze. Niemand darf seinem ordentlichen
Nichter entzogen werden. Alle haben gleichen Antheil an den
Vortheilen, wie an den Lasten des Staates, alle die gleiche
Pflicht zum Waffendienst, gleiches Recht zu allen Graden des
Staatsdienstes. Es besteht eine Nationalvertretung in zwei
Kammern, der Kammer der Reichsräthe, die entweder durch
Geburt berechtigt, oder vom König ernannt sind, und der
Kammer der Abgeordneten, die aus den verschiedenen
Ständen des Landes vom Volke gewählt werden. Beide Kam-
mern bilden mit einander die Ständeversammlung, werden
wenigstens einmal alle drei Jahre vom Könige zusammen be-
rufen und haben das Recht, bei der Gesetzgebung, bei Fest-
setzung und Erhebung der Stenern, bei Aufnahme von Staats-
anlehen mitzuwirken, so wie endlich ihre gemeinsamen Wünsche
und Anträge dem Könige in gehöriger Form vorzubringen und
wegen Verletzung der Verfassung Beschwerde zu führen.
Am 4. Februar 1819 eröffnete er persönlich die erste
Ständeversammlung mit den Worten: „Ich sehe mich am Ziele
eines seit langer Zeit in meinem Herzen getragenen Wunsches.
Was ich durch meine ersten Regentenhandlungen bezweckte, liegt
offen vor den Augen der Nation. Diese edle Nation erinnert
sich aber auch der wüthenden Stürme des Krieges, welche da-
mals meinen Absichten die mächtigsten Hindernisse entgegenge-
stellt und meinen Staaten die empfindlichsten Opfer abgedrun-
gen haben. Erst nach der Wiederkehr des allgemeinen Frie-