Full text: Geschichte Bayerns.

162 Maximiliän Josephs inneres Walten. 
Die Hauptbestimmungen der Verfassung sind folgende: 
Das Königreich Bayern in Vereinigung aller älteren und 
neueren Gebietstheile ist ein monarchisch-constitutioneller Staat. 
Der König ist das allein regierende Oberhaupt des ganzen 
Reiches. Er allein unterhandelt mit auswärtigen Mächten. 
Unter ihm steht die ganze Kriegsmacht. Er führt die oberste 
Aufsicht über Alles im Staate, hat dabei einen Rath von 
Ministern und Staatsräthen um sich. Die Ausübung seiner 
Macht vertraut er seinen Ministern, welche ihm verantwortlich 
sind. Seine Person ist heilig und unverletzbar. Das Staats- 
gebiet ist untheilbar und unveräußerlich. Alle Staatsbürger 
sind gleich vor dem Gesetze. Niemand darf seinem ordentlichen 
Nichter entzogen werden. Alle haben gleichen Antheil an den 
Vortheilen, wie an den Lasten des Staates, alle die gleiche 
Pflicht zum Waffendienst, gleiches Recht zu allen Graden des 
Staatsdienstes. Es besteht eine Nationalvertretung in zwei 
Kammern, der Kammer der Reichsräthe, die entweder durch 
Geburt berechtigt, oder vom König ernannt sind, und der 
Kammer der Abgeordneten, die aus den verschiedenen 
Ständen des Landes vom Volke gewählt werden. Beide Kam- 
mern bilden mit einander die Ständeversammlung, werden 
wenigstens einmal alle drei Jahre vom Könige zusammen be- 
rufen und haben das Recht, bei der Gesetzgebung, bei Fest- 
setzung und Erhebung der Stenern, bei Aufnahme von Staats- 
anlehen mitzuwirken, so wie endlich ihre gemeinsamen Wünsche 
und Anträge dem Könige in gehöriger Form vorzubringen und 
wegen Verletzung der Verfassung Beschwerde zu führen. 
Am 4. Februar 1819 eröffnete er persönlich die erste 
Ständeversammlung mit den Worten: „Ich sehe mich am Ziele 
eines seit langer Zeit in meinem Herzen getragenen Wunsches. 
Was ich durch meine ersten Regentenhandlungen bezweckte, liegt 
offen vor den Augen der Nation. Diese edle Nation erinnert 
sich aber auch der wüthenden Stürme des Krieges, welche da- 
mals meinen Absichten die mächtigsten Hindernisse entgegenge- 
stellt und meinen Staaten die empfindlichsten Opfer abgedrun- 
gen haben. Erst nach der Wiederkehr des allgemeinen Frie-
	        
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