Full text: Geschichte Bayerns.

König Ludwig I. während seiner Regierung. 179 
Er rief das Institut des Landrathes in das Leben, durch 
welches ein wesentliches Glied in den Staatsorganismus ein- 
gesetzt worden ist, indem durch dasselbe das Wohl der Unter— 
thanen in jedem Kreise berathen, die Kreisumlagen begut— 
achtet, die Rechnungen über dieselben geprüft, und jede Be— 
schwerde, jeder Wunsch vor den Thron des Königs gebracht 
werden kann. 
Er ist Gründer des Zollvereins, der sich bald über ganz 
Deutschland und vielleicht auch über außerdeutsche Länder aus- 
dehnen wird. Er ließ den Main und die Donau durch einen 
Kanal verbinden, welche Verbindung schon Carl der Große 
vor mehr als 1000 Jahren beabsichtigte, aber nicht vollführte. 
Unter ihm wurden auch große Eisenbahnbauten begonnen. 
Im Jahre 1837 veranlaßte König Ludwig eine Ein- 
theilung des Königreiches auf Grundlage der Geschichte, indem 
er den bisher nach Flüssen benannten Kreisen neue und zwar 
volksstammgeschichtliche Benennungen gab: Oberbayern, Nieder- 
bayern, Pfalz, Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Mittel- 
franken, Unterfranken und Aschaffenburg, Schwaben u. Neuburg. 
Mit solchen Einrichtungen gingen andere Hand in Hand. 
Für zweckmäßige Reformen in dem Universitäts= und Schul- 
wesen wurde kein Opfer gescheut. Durch weise Einrichtungen 
und Verordnungen suchte er das gesammte Schulwesen bis zur 
kleinsten Dorfschule herab so zu ordnen, daß in Bayern ein 
religiöses, gesittetes Volk herangebildet werde. Die Ludwigs- 
Maximilians Hochschule, welche 1802 von Ingolstadt nach 
Landshut versetzt worden war, verlegte er von Landshut nach 
München. 
Sehr Vieles geschah auch unter seiner Regierung zur 
Förderung des Ackerbaus, des Handels und der Gewerbe. 
Die Bildung von Hagel-Versicherungs-Vereinen, die Er- 
leichterung der Arrondirung der Gründe, die Ermunterung 
zur Obstbaumzucht und vieles Andere blieb nicht ohne Erfolg. 
für die Landwirthschaft. Die Aussetzung bedeutender Preise 
für Leistungen in den verschiedenen Zweigen der Industrie, die 
Anordnung der regelmäßig von drei zu drei Jahren wieder- 
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