Franken vom Jahre 911 — 1180 u. w. 39
Besitze Schwabens war, auch das oberfränkische Herzogthum.
Es erstreckte sich aber neben dem Titel, den schon damals der
Bischof von Würzburg wegen des Gebietes seiner Kirche führte,
nur auf die Verwaltung der nach und nach an das Haus ge-
fallenen bedeutenden Lande. Die Lande am Rheine blieben,
so weit selbe nicht in geistliche Hände gekommen, unmittelbar
unter dem Reiche und wurden durch Pfalzgrafen verwaltet.
Nach dem Tode Friedrichs I. folgte ihm in Ostfranken
sein Neffe Konrad I. im Jahr 1105, der zugleich auch
Herzog in Schwaben war. Er behauptete als Erbe des
Kaisers Heinrich V. gegen den neuen Kaiser Lothar auch
die Stadt Nürnberg, welche wegen der Reichsburg von Be-
deutung war. — Als Konrad im Jahre 1138 selbst Kaiser
wurde, wurde kein besonderer Herzog in Franken ernannt. —
Der darauf folgende Kaiser ertheilte Konrads hinterlassenem
Sohne Friedrich 1157 die Herzogthümer Franken und
Schwaben. Friedrich regierte 10 Jahre über beide Herzog-
thümer. Nach seinem Tode belehnte der Kaiser seinen eigenen
Sohn Konrad mit der fränkischen herzoglichen Würde. Unter
ihm kommt im Jahre 1161 Konrad, aus dem Geschlechte
der Grafen von Zollern, als erster Burggraf in Nürnberg
vor. Nachdem Herzog Konrad im Jahre 1197 gestorben
war, blieb die Herzogswürde in Franken unbesetzt. Bald aber
führten die Bischöfe von Würzburg den Titel Herzog; jedoch
erregte derselbe Widerspruch; bald wurde dieser Titel nicht an-
erkannt, bald aber wieder bestätigt.
Die an das Hohenstaufische Haus nach und nach ge-
kommenen Lande in Frankonien hatten die Kaiser aus dem
genannten Hause bis zu ihrem Untergange in Besitz.