Full text: Geschichte Bayerns.

60 Herzog Albrecht IV., auch der Weise. 
aber, wie oben schon gesagt wurde, alle seine Besitzungen seiner 
Tochter Elisabeth, die mit Ruprecht, dem Sohn des Chur- 
fürsten von der Pfalz, vermählt war. Da nun Herzog Al- 
brecht seine rechtmäßigen Ansprüche geltend machte, so ent- 
stand daraus ein blutiger Krieg, in welchem Wittelsbach gegen 
Wittelsbach, die Pfalz gegen Bayern stand. Endlich gelang es 
dem Herzog Albrecht, Ober= und Niederbayern im 
Jahre 1504 auf immer zu vereinigen. Nur ein 
Strich Landes an der Donau und Naab, welcher Neuburg 
und Sulzbach unmschloß, und die junge Pfalz genannt 
wurde, trat er an den Pfalzgrafen am Rhein ab. Bald darauf 
setzte er die Untheilbarkeit des Landes und das 
Recht der Erstgeburt fest, und erst von diesem 
Zeitpunkte an beginnt Bayerns erhöhte Wichtig- 
keit in Deutschland. 
Bayerns Einheit war gerettet und gesichert vor den un- 
seligen Zwisten der Erbfolge und Theilungen, und Albrecht 
starb 1508 mit dem schönen Bewußtsein, für Bayerns Bestes 
redlich gewirkt zu haben. Er wurde von seinen treuen Bayern 
tief betrauert und die Nachwelt gab ihm ehrend den Beinamen 
des Weisen. 
  
Ueberblicken wir den Zeitraum der Herrschaft der Wittels- 
bacher in Bayern bis auf Albrecht, den Weisen, so ersehen 
wir, daß die herzogliche Regierungsgewalt immer bedeutender 
wurde. Als Otto der Große die Regierung über Bayern 
übernahm, war es ein kleines, im Osten von Oesterreich, 
im Süden von dem abgerissenen Tyrol, im Westen vom Lech 
begrenztes Ländchen, wozu nördlich von der Donau bloß die 
heutige Oberpfalz gehörte. Dazu kam noch, daß innerhalb dieser 
Grenzen die Besitzungen freier, mächtiger Grafen, verschiedene 
Landesbisthümer mit ihren weiten Gebietssprengeln und viele 
Klöster lagen, welches lauter kleine Staaten im Staate waren. 
Durch die Erwerbung großer Besitzungen im Innern vermehrten 
aber die bayerischen Herzoge ihre Macht und gaben dem Lande 
allmählich politische Einheit und selbstständige Kraft. Von den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.