Full text: Geschichte Bayerns.

Herzog Albrecht IV., auch der Weise. 61 
äußeren Erwerbungen Bayerns in genannter Zeit ist die Ein- 
verleibung der Rheinpfalz die wichtigste. Durch den Ver- 
trag von Pavia im Jahre 1329 wurde jedoch diese Besitzung 
wieder von Bayern getrennt und sammt der heutigen Oberpfalz 
der Rudolphischen Linie Wittelsbach übergeben. 
Da Otto, der Große, nicht bloß für sich, sondern auch 
für seine Nachkommen mit dem Herzogthume Bayern vom Kaiser 
belehnt wurde, so war von da an Bayern nicht mehr ein Wahl- 
reich, sondern ein erbliches Herzogthum im Stamme der Wit- 
telsbacher. Die Theilungen des Landes, welche die Söhne der 
Herzoge unter sich vornahmen, hatten aber Zersplitterung ein- 
heitlicher Kraft zur Folge, welche die Feinde Bayerns benützten, 
um einen Theil nach dem anderen davon loszureißen; eben 
deßhalb war das Werk Albrechts, des Weisen, der die Un- 
theilbarkeit Bayerns festsetzte, von großem Einflusse für das 
Land; es war der Anfang wieder erstehender Größe Bayerns. 
Zum besonderen Verdienste der Herzoge aus dem Wittels- 
bachischen Hause gehört die Anlegung, Verschönerung, Ver- 
größerung und Befestigung der Städte, die Verleihung ver- 
schiedener Rechte und Privilegien und die Beförderung der 
Wohlfahrt der Bürger. Die Städte wurden nach und nach 
der Sammelplatz der Gewerbe, Künste und Wissenschaften 
und in bedrängten Zeiten der Zufluchtsort, wo Schutz zu 
finden war. 
Die Menschen, welche in dieser Zeit mehr mit der Ent- 
wicklung ihrer bürgerlichen Verhältnisse beschäftigt waren, ver- 
gaßen nicht selten auf das Göttliche und gaben sich häufig 
blindem Aberglauben hin. Mit der Ueberhandnahme des Aber- 
glaubens verschwand jedoch immer mehr der wahre christliche 
Glaube und die innere Religiosität. Dies mag auch ein 
Grund sein, warum in dieser Zeit nicht so viele neue Klöster 
und andere wohlthätige Stiftungen entstanden, als in früherer. 
Der Wohlstand in den Städten führte auch zur Genußsucht, 
Ueppigkeit und zu einem luxuriösen, schwelgerischen Leben der 
Bürger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.