62 Die Pfalzgrafen am Rhein.
2) Die Pfalzgrafen am Rhein.
Als Kurfürst Rudolph I. im Jahre 1319 starb, hinter-
ließ er drei Söhne: Adolph, Rudolph II. und Ruprecht
I. Der älteste Sohn Adolph starb aber frühzeitig, ohne zur
eigentlichen Regierung zu kommen, und hinterließ einen un-
mündigen Sohn, Ruprecht II. zum Erben. Dieser bekam
noch den Beinamen der „Harte“, weil er einmal sechzig
Mordbrenner, welche in der Pfalz großes Unheil angestiftet
hatten, in einen glühenden Ziegelofen werfen ließ, um dadurch
andere solche Verbrecher abzuschrecken. Mit diesen drei Nach-
kommen Nudolphs I. schloß Kaiser Ludwig, der Bayer,
1329 den Hausvertrag von Pavia, durch welchen Bayern und
Pfalz auf fast 500 Jahre von einander getrennt wurden. Die
Nachkommen Rudolphs erhielten in dieser Theilung die
Rheinpfalz und die Oberpfalz.
Anfangs führten Rudolph II. und Ruprecht I. die
Regierung gemeinschaftlich und eben so die Vormundschaft über
ihren unmündigen Neffen Ruprecht II. Im Jahre 1338
theilten sie sich der Art in die Regierung, daß Rudolph I.
den größten Theil der Rheinpfalz, Ruprecht I. und II. aber
die Oberpfalz mit der Residenzstadt Amberg erhielten. Da
Rudolph bald starb, so fiel auch die Rheinpfalz mit der Kur-
würde an die beiden Ruprechte. Diese Würde bekleidete Rup-
recht I. lebenslänglich, weil sein Neffe Ruprecht II. auf so
lange darauf verzichtet hatte. Der damalige Kaiser Carl 1IV.
forderte aber von den pfälzischen Fürsten wegen gemachter
Geldvorschüsse die Abtretung mehrerer Besitzungen in der
Oberpfalz, und sie mußten auch in diese Forderungen ein-
willigen; der Kaiser sprach dagegen der pfälzischen Linie die
Kurwürde, welche vertragsmäßig zwischen Bayern und Pfalz
wechseln sollte, für immier allein zu.
Schon unter Rudolphs Regierung und unter den beiden
Ruprechten wurde nicht nur die Pfalz, sondern ganz Deutsch-
land, ja fast ganz Europa von einer schrecklichen pestartigen
Krankheit heimgesucht, welche man den schwarzen Tod