Bei dem Weine in den Schenken. Der ist getan in Acht und Bann,
Das ist allein ihr höchstes Denken. Und als Genoß ist er dem Mann
Des Abends spät und früh am Morgen Und jedem Weibe so sehr lieb,
Ist das die größte ihrer Sorgen, Wie wohl der Henker ist dem Dieb.
Daß, wenn der Wein ein Ende nähme, Die Strafe ist der reine Spott.“
Der Wirt 'nen neuen nur bekäme,
Der auch so stark und auch so gut Der Vater sprach: „Du lieber Gott,
Ihnen errege frohen Mut. Es sei dir immerdar geklagt,
So wird bei ihnen jetzt geminnt: Daß sich so breit das Laster macht!
Herzliebste Schenkin, süßes Kind, Der alte Brauch ist hingegangen,
Reich' einen frischen Trunk mir dar. Und neue Zeit hat angefangen.
Ein Narr und Affe wahrlich war, Einstmals hört' man die Losung so:
Wer je statt nach dem vollen Krug Heia, Ritter, frisch und froh!
Nach Weiberliebe Sehnsucht trug. Jetzt aber schreit es Nacht und Tag:
Wer lügt, der ist ein rechter Held; Hussa, Ritter, jage, jag'!
Der Trug bei Hofe sehr gefällt; Stich drauf los und schlag' nur zu!
Für höfisch gilt, wer einen Mann Wer sich da wehrt, den blende du!
Mit spitzer Red' verwunden kann; Schlag' ab die Füße diesem hier,
Verleumde, schilt, dem Schalke gleich, Der büße mit den Händen mir,
Dann hält man dich für tugendreich. Und jener werde schnell gehangen!
Wer so altmodisch lebt wie ihr, Nur, so wir einen Reichen fangen,
Mein lieber Vater, glaube mir, Der soll uns geben hundert Pfund!“
66.
Der deutsche Ritterorden.
Quelle: Die Ordensregel (Lateinisch, französisch, holländisch, hoch= und
niederdeutsch)!#).
Übertragung aus dem Abdruck des mittelhochdeutschen Textes bei Perlbach, Die Statuten des Deutschen
Z Ordens. Halle 15997. S. 29—47.
1. Drei Dinge sind es, die die Grundfesten eines jeglichen geistlichen Lebens
bilden und in dieser Regel geboten werden. Das erste ist ewige Keuschheit; das
andere ist Verzicht auf eigenen Willen, d. i. Gehorsam bis in den Tod; das dritte
ist das Gelübde der Armut; ohne Eigentum nämlich muß leben, wer immer diesen
Orden empfängt .. In diesen drei Dingen: Keuschheit, Gehorsam und ohne
Eigentum zu leben, liegt dieser Regel Kraft so ganz und gar, und sie bleiben so
fest und unveränderlich, daß der Meister des Ordens keine Berechtigung hat,
jemand von diesen drei Dingen zu entbinden; denn wenn man eins zerbräche, so
wäre sicherlich die ganze Regel zerbrochen.
2. Doch mögen die Brüder wegen der großen Ausgaben, die durch die vielen
Leute, die Krankenhäuser, den ritterlichen Beruf, die Kranken und die Armen
erforderlich gemacht werden, bewegliche und unbewegliche Güter im gemein-
schaftlichen Namen des Ordens und ihres Kapitels inne haben, und zwar Land
und Acker, Weingärten, Mühlen, Festen, Dörfer, Pfarren, Kapellen, Zehnte und
1) Die Ordensregel, die bereits im Jahre 1199 die Bestätigung des Papstes
Innocenz III. erhielt, im Laufe des 13. Jahrhunderts aber noch häufig verändert wurde,
umfaßt drei Teile: der erste spricht von den drei vornehmsten Gelübden, der zweite vom
Spitalwesen und der dritte von besonderen Pflichten der Brüder.
W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. I. 8