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was von Verkaufsstätten während der Freizeit einkommt, ausschließlich zum Nutzen
der Stadt frei verwendet werden. Wenn diese verflossen ist, werden wir von einer
jeden Stätte zwei Pfennige, der Schultheiß einen erhalten. Das übrige aber soll
zum Nutzen der Stadt verwendet werden. Ebenso erhält der Schultheiß von
den an der Kladow 1) innerhalb der städtischen Felder und Grenzen zu erbauenden
Mühlen den dritten Teil.
Endlich wollen wir zwischen jetzt und dem Martinsfeste die Stadt mit Pali-
saden und Wehren und später mit stattlicheren Palisaden und mit Gräben be-
festigen.
Außerdem teilen wir dem genannten Schultheißen außerhalb der Grenzen der
Stadt 64 Hufen als Lohn zu, auf denen es ihm freisteht, Mühlen zu bauen und
von diesen allein den Ertrag zu ziehen.
Damit aber alles Vorstehende von uns und unseren Erben sicher gehalten
werde, haben wir die gegenwärtige Urkunde abfassen und durch den Schutz unseres
Siegels bekräftigen lassen unter Hinzuziehung geeigneter Zeugen, deren Namen
diese sind: die Ritter Heinrich Schenk von Spandow, Heinrich von Spetlinge,
Heinrich von Werben, Heinrich von Thene und mehrere andere glaubwürdige Per-
sonen.
Gegeben durch die Hand des Kaplans Heidenreich im Jahre des Herrn 1257,
am Tage des heiligen Processus und Martianus?).
71.
Gründung eines Dorfes im ostdeutschen Kolonisationsgebiet.
1299.
Quelle: Lateinische Begabungsurkunde.
Übersetzung: Dentzer, Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters. Leipzig o. J. S. 16.
Bruder Ludwig von Schypfe, Komtur des Marienordens der Deutschritter zu
Jerusalem in Elbing . Mit Rat und Zustimmung unserer Brüder haben wir an
Albrecht und Reddimir ausgetan zur Vergabung nach Kulmischem Recht 80 zum
Hofe Lenzen gehörige Hufen unter folgenden Bedingungen: Besagter Albrecht und
Reddimir sollen zum Entgelt für die Vergabung die achte Hufes) frei vom Zins
und das Schulzenamt in besagtem Dorfe für immer besitzen. Von diesen 80 Hufen
aber haben wir vier freie Hufen dem Pfarrer des Dorfes zuerteilt .... Von den
übrigen 68 Hufen sollten die Bauern vier Freijahre haben vom nächstkommenden
Martinstage an. Nach Verlauf dieser sollen sie an demselben Martinstage von
jeder Hufe eine halbe Mark der gebräuchlichen Münze und vier Hühner unserem
Hause jährlich zu zahlen gehalten sein. — Außerdem sollen sie von jeder der 80
Hufen unserm Hause jährlich ein Maß Weizen und ein Maß Roggen liefen
Ferner übertragen wir besagtem Albrecht und Reddimir und deren Erben . die
niedere Gerichtsbarkeit über die Deutschen, die höhere aber behalten wir uns
und unseren Brüdern vor. Von den Gerichtsgefällen aber . wollen wir ihnen
ein Drittel überlassen und behalten zwei Drittel unserem Hause vor.
1) Die Kladow ergießt sich bei Landsberg von Norden her in die Warthe.
2) Der 2. Juli.
2) Für. die Gewinnung von Ansiedlern und ihre Begabung (locatio) mit den aus-
getanen Hufen erhielten die Lokatoren die zehnte Hufe; es soll hier also wohl „acht
Hufen“ heißen.