Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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83. 
Eine verhanste Stadt. 
A. Die Verhansung. 
1376. 
Quelle: Beschluß der Tagfahrt zu Lübeck am 24. Juni 1375.)) 
Übertragung aus dem Abdruck des niederdeutschen Textes in den „Rezessen und anderen Akten der Hhansetage“. 
Leipzig 1872. Bd. 2. Nr 92. 
Fürsten, Herren, Städten, Rittern und Knechten, Landen und Leuten ist wohl 
offenbar und kund, daß die von Braunschweig übel an den ehrlichen Leuten in 
ihrem Rate gehandelt haben ... Die gemeinen Städte an der See haben daher 
gewünscht, mit ihnen um dieser Sache willen zu verhandeln . aber sie wollten 
nicht zur Tagung kommen. Zuletzt jedoch, da die Städte mit ihnen in Lüneburg 
verhandeln ließen, weigerten sie sich, recht für unrecht zu tun . . . . Da sie nun 
noch nicht daran denken, ihr Unrecht wieder gut zu machen, so sind die gemeinen 
Städte, die in der deutschen Hansa sind, unter Zustimmung der anderen Städte, 
die zu ihrem Rechte gehören, männiglich und mit ganzer Eintracht eins geworden, 
daß sie die von Braunschweig aus der Hansa und aus des Kaufmanns Recht und 
Freiheit ausstoßen wollen, also daß kein Kaufmann in Flandern, in England, in 
Dänemark, in Norwegen, zu Nowgorod, noch an irgend einer Stätte, die in des 
Kaufmanns Recht ist, Gemeinschaft oder irgend welchen Handel mit ihnen haben 
darf, weder zu Lande, noch zu Wasser, weder im Ankauf, noch im Verkauf, bei 
Verlust von Ehre und Gut. Auch soll man niemandem gestatten, ihnen irgend- 
welche Güter abzunehmen oder zuzuführen, wo immer man es nur verhindern 
kann. Außerdem sollen sie und ihre Güter in keiner Stadt, die in des Kaufmanns 
Recht ist, Geleite und Sicherheit haben .. Alle angegebenen Maßnahmen sollen 
solange währen, bis sie wegen der erwähnten Untat eine Sühne leisten, die recht 
und möglich ist. 
B. Die Sühne und Wiederaufnahme. 
1380. 
Quelle: Sühneurkunde der Stadt Braunschweig aus dem Jahre 1380. 
Übertragung aus dem Abrruck des niederdeutschen Textes in den „Hansa-Rezessen“. Bd. 2. Nr. 218. 
Wir Ratsherren und Bürger der Stadt Braunschweig bekennen und bezeugen 
in dieser Urkunde vor allen, die sie sehen und lesen hören, daß wir uns ein- 
trächtig mit den ehrlichen Herren und Ratmannen der Städte Lübeck, Hamburg 
und Lüneburg, denen es von den gemeinen Seestädten befohlen ist, wegen der 
Geschichte, die gegen die ehrlichen Braunschweiger Leute, die Toten und Ver- 
triebenen, geschehen ist, auf eine völlige Buße geeinigt haben, wie hier auf- 
gezeichnet ist (es folgt zunächst die kirchliche Sühne: man will eine Kapelle bauen, 
Messen stiften .. ). Ferner sollen zwei unserer Bürgermeister und sechs andere 
ehrliche Leute aus Braunschweig nach Lübeck vor die gemeinen Städte kommen 
und in Gegenwart der Vertriebenen sprechen: die Geschichte, die zu Braun- 
schweig geschehen ist, ist in blinder Hast geschehen und ist uns leid; wir wollen 
das mit unseren Eiden bezeugen, wenn anders ihr sie uns nicht vergeben wollt, 
und bitten euch um Gottes und unserer lieben Frauen willen, daß ihr uns das 
1) Diese und die folgende Urkunde beziehen sich auf die Braunschweiger Ereignisse aus 
dem Jahre 1374 (vgl. Nr. 82).
	        
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