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vergebet und uns wieder in eures Kaufmanns Recht aufnehmt, in dem wir wie
vordem mit euch gewesen sind . . .“ Wenn diese Bitte zu Lübeck geschehen ist,
sollen die Vertriebenen, die es wollen, von Stund an frei nach der Stadt Braun—
schweig zurückkehren und dort bleiben.. Dieselben Vertriebenen, sie mögen nach
der Stadt zurückkehren oder draußen bleiben, sollen und wollen wir in all ihr
Gut innerhalb oder außerhalb der Stadt oder wo immer sie es haben, wieder ein-
setzen und wollen sie und ihr Gut treulich verteidigen wie uns selbst und unsere
anderen Bürger . . Und wer sollen und wollen den Rat zu Braunschweig in
der Altstadt und in den anderen Weichbilden mit Kaufleuten, Rentnern und mit
treuwürdigen Leuten besetzen, die dazu nütze sind nach alter Gewohnheit. Hier-
mit soll aller Unwille und Schaden, der auf beiden Seiten geschehen ist, für ewige
Zeiten gesühnet sein und bleiben ohne Widerspruch und Einrede.
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Die Verbrennung des Johann Hus.
1415.
Quelle: Ulrich von Richental, Chronik des Konstanzer Konzils
(oberrheinisch-alemannisch)).
Übertragung: Otto H. Brandt, Ulrich von Richentals Chronik des Konzils zu Konstanz. Leipzig o. J.
Wie das2) geschehen war, verurteilten sie ihn als einen Ketzer, der wegen
seiner Schlechtigkeit bestraft werden müsse. Sie übergaben ihn den weltlichen
Richtern und baten den König, ihn nicht zu töten, sondern ihn gefangen zu halten.
Da sprach der König zu Herzog Ludwigs): „Da ich der bin, der das welltliche
Schwert führt, so nehmt ihn, lieber Oheim Herzog Ludwig, unseres und des
heiligen Römischen Reiches Kurfürst und unser Erztruchseß, und tut ihm, wie
einem Ketzer gebührt, an unserer Stelle.“ Da rief Herzog Ludwig den Vogt von
Konstanz, Hans Hagen, und sprach: „Vogt, nimm ihn hin und verbrenne ihn als
einen Ketzer.“ Dieser rief die Ratsknechte und den Henker herbei, damit sie ihn
hinausführten, um ihn zu verbrennen. Sie durften ihm aber weder das Gewand,
noch den Gürtel, den Geldbeutel, das Messer, das Geld, die Hosen oder die
Schuhe nehmen oder abziehen. Das geschah auch. Er hatte zwei gute schwarze
Röcke von gutem Tuch und einen verzierten Gürtel, zwei kleine Messer in einer
Scheide und einen ledernen Geldbeutel, in dem wohl etwas sein konnte. Er
1) Ulrich von Richental (f um 1438) war ein angesehener, wohlhabender Konstanzer
Bürger, der während des Konzils nahe Beziehungen zu den leitenden Männern hatte.
Auf Grund des ihm infolge dieser Beziehungen zugänglichen Aktenmaterials und eines
während der ereignisreichen Tage geführten Tagebuches schrieb er in den 20er Jahren
seines Jahrhunderts eine große Chronik des Konzils, die er auf seine Kosten mit einer
Reihe von Bildern versehen ließ. Diese sehr beliebte und in neun alten Abschriften auf
uns gekommene Chronik gibt uns zwar nur geringen Aufschluß über die innere Arbeit
und Geschichte der Kirchenversammlung, läßt uns aber eine klare Vorstellung von dem
bunten bewegten äußeren Treiben jener seltsamen merkwürdigen Welt gewinnen.
sse Sieben hohe kirchliche Würdenträger hatten Hus die priesterliche Kleidung ab-
gerissen.
*) Es war der Pfalzgraf Ludwig III., ein Sohn des Kaisers Ruprecht von der
Pfalz (1400—1410). Als Pfalzgraf bei Rhein war er Stellvertreter des Kaisers als des
obersten Richters.