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Bücher halben, so eine Zeit her von dir ausgegangen sein, Erkundigung zu
empfahen, haben wir dir herzukommen und von dannen wiederum an dein sicher
Gewahrsam unser und des Reichs frei gestrack Sicherheit und Geleit gegeben, das
wir dir hieneben zusenden), mit Begehr, du wollest dich fürderlich erheben, also
daß du in den einundzwanzig Tagen in solchem unsern Geleit bestimmt, gewißlich
hier bei uns seist und nit ausbleibest, dich auch keines Gewalts oder Unrechts be-
sorgen. Dann wir dich bei dem obgemeldeten unsern Geleit festiglich handhaben
wollen, uns auch auf solche deine Zukunft) endlich verlassen; und du tust daran
unsere ernstliche Meinung.
Gegeben in unserer und des Reiches Stadt Worms am sechsten Tage des
Monats März Anno 1500 und im einundzwanzigsten, unseres Reiches im anderen
Jahre. Carolus. Albertus, Kardinal von Mainz, Erzkanzler.
97.
Luther auf dem Reichstag zu Worms.
Quelle: Luthers Rede am 18. April 15213).
Fundort: Förstemann, Neues Urkundenbuch ur Essh= der ev. Kirchenreformation. Hamburg 1842.
Bd. 1. S. 69—73.
„Allerdurchlauchtigster, großmächtigster Kaiser! Durchlauchtigste Fürsten,
gnädigste und gnädige Herrn! Auf den Termin und Bedenkzeit, mir des gestrigen
Abends angestellt und ernennet, erscheine ich als der gehorsame und bitte durch
die Barmherzigkeit Gottes, Eure Kaiserliche Majestät und Gnaden geruhen, als ich
hoffe, diese Sachen der Gerechtigkeit und Wahrheit gnädiglich anzuhören. Und
so ich von wegen meiner Unerfahrung jemandem entweder seine gebührenden
Titel nicht geben, oder aber mit einigen Gebärden und Weise wider die höfischen
Sitten handeln würde, so bitte ich mir solches gnädiglich zu verzeihen als einem,
der nicht am fürstlichen Hofe erzogen, sondern in Mönchswinkeln aufkommen und
erwachsen ist, welcher ich von mir nichts anderes anzeigen kann, denn daß ich
bisher mit solcher Einfalt des Gemütes geschrieben und gelehrt habe, daß ich auch
auf Erden nichts anderes denn Gottes Ehre und die richtige Unterweisung der
Christgläubigen gesucht habe.
Allergnädigster Kaiser, gnädigste und gnädige Kurfürsten, Fürsten und Herren!
Auf die zwei Artikel, gestern von Eurer Kaiserlichen Majestät und Euer Gnaden
mir vorgelegt, als nämlich, ob ich die genannten Büchlein und in meinem Namen
ausgegangenen für die meinen bekennen und dieselben zu vertreten beharren wollte,
oder aber dieselben widerrufen, worauf ich meine bereitwillige und klare Antwort
gegeben habe auf den ersten Artikel, darauf ich nochmals bestehe und ewiglich
bestehen will, als nämlich, daß dieselben Bücher mein sind, und daß sie in meinem
Namen an den Tag gegeben sind, es sei denn, daß unterdessen Betrug oder un-
1) Ein besonderes Aktenstück.
2) Ankunft.
*) Die Berichte über diese Reden weichen voneinander ab. Die Mehrzahl der Augen-
zeugen läßt Luther zuerst deutsch sprechen. So erzählt auch Luther selbst später (1546):
„Dieweil ich also redet, begehrten sie von mir, ich sollt es noch einmal wiederholen mit
lateinischen Worten. Aber ich schwitzte sehr und war mir des Getümmels halber sehr
heiß, und daß ich gar unter den Fürsten stunde. Doch sagte Herr Friedrich von Thun zu
mir: „Könnt ihr's nicht tun, so ist's genug, Herr Doktor. Aber ich wiederholte alle
meine Worte lateinisch. Das gefiel Herzog Friedrich dem Kurfürsten überaus wohl.“