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109.
Die Verschwörung des Kurfürsten Moritz.
1662.
Quelle: Vertrag von Chambord zwischen Moritz von Sachsen und Hein—
rich II. von Frankreich. (15. Januar 1552.)
Fundort: Druffel, Briefe und Akten zur Gesch, des 16. Jahrh. München 1882. Bd. 3. S. 340—342.
Von Gottes Gnaden Wir Mauritz, Herzog zu Sachsen, des heiligen Römischen
Reiches Erzmarschall und Kurfürst, .. und von denselben Gnaden Wir Johans
Albrecht, Herzog zu Meckelnburg, . und Wir Wilhelm, Landgraf zu Hessen..
Zum ersten sehen wir vor Augen die Liste, dadurch unsere Widersacher ver-
meinen ....t unsere Religion einzuschränken und zuletzt gar auszutilgen
Zweitens haben wir angesehen, wie die Römische Kaiserliche Majestät heimlich
und zum Teil öffentlich für und für dahin trachtet, wie sie nicht allein die Kur-
fürsten und Fürsten, sondern auch die Grafen, Herren vom Adel, die ehrbaren
Städte und gemeinen Untertanen unseres hochgeliebten Vaterlandes der deutschen
Nation von ihren alten Libertäten und Freiheiten zu einem solchen viehischen,
unerträglichen und ewigen Servitut, wie in Hispania und sonst gesehen wird,
dringen möchte, zumal da auch Seine Majestät darin allbereits ziemlicherweise
ihren Willen erlangt, wie denn auch unser Schwäher, Vater und Freund, der
Landgraf zu Hessen, trotz aufgestellter Kapitulation, auch geschehener Zusage und
Verhandlung zuwider mit unbilliger Gefangenschaft beschwert und darin bis ins
fünfte Jahr uns allen zu Schimpf und Spott gehalten wird.. So haben wir
bei uns erwogen, daß wir lieber Not und Tod gewarten wollen, denn einer
solchen Infamie länger unterwürfig zu sein, und haben uns zur Durchsetzung
dieses unseres Willens vertrauensvoll in eine Verständigung mit dem Christlichen
König, Herrn Heinrich II., König zu Frankreich, eingelassen, also daß wir wollen
mit Heereskraft und gewaltiger Hand das beschwerliche Joch des vorgestellten
viehischen Servituts von uns werfen und die alte Libertät und Freiheit unseres
geliebten Vaterlandes der deutschen Nation acerrime1) vindizieren und erretten,
auch gleichergestalt die Wiedererledigung des bemeldeten Landgrafen Philips, der
ror aller Völker Recht, Treu und Glauben gefäret?) und gefangen worden,
uchen
Und zur Erhaltung des Kriegsvolkes will und soll die Königliche Majestät zu
Frankreich uns gutwillig jeden Monat reichen und erlegen 70000 Goldkronen
Und soll hierzu nicht mehr denn ein oberster Feldhauptmann geordnet werden
über den ganzen hellen Haufen, und ist hierzu der Kurfürst zu Sachsen für ge-
eignet gehalten und durch uns andere zum Generalobersten erwählt worden
Es wird für gut erachtet, daß die Königliche Majestät zu Frankreich sofort die
Städte, so zum Reich von alters her gehört haben und nicht deutscher Sprache
sind, als nämlich Kamerich, Toll in Lothringen, Metz, Verdun, und was derselben
mehr wären, ohne Verzug einnehmen und die als ein Vikarius des heiligen
Reichs, zu welchem Titel wir seine Königliche Majestät zukünftig zu befördern
geneigt sind, innehabe und behalte; doch vorbehalten dem heiligen Reich seine
Gerechtigkeit, so es auf denselben Städten hüt
1) aufs schnellste.
2) betrogen.
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