Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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brief versorgt .., daß sie einander nicht bedrängen, sondern vor einen Mann als 
gute Freunde beieinander stehen. Die drei Stände sub utraque, sowohl der 
Herren= und Ritterstand als die Prager, Kuttenberger und andere Städte mit 
ihren Untertanen, überhaupt alle, die sich zu der böhmischen i. J. 1575 dem Kaiser 
Maximilian und jetzt dem Kaiser Rudolf von neuem überreichten und von dem- 
selben zugelassenen Konfession bekannt haben und noch bekennen, keinen davon 
ausgeschlossen, sollen die Religion sub utraque geraum und frei an allen und 
jenen Orten treiben und üben, bei ihrem Glauben und Religion, Priesterschaft 
und Kirchenordnung bis zu gänzlicher, einhelliger Vergleichung wegen der Religion 
im heiligen römischen Reich gelassen werden. Das untere Konsistorium zu Prag 
wird denen sub utraque eingeräumt, um ihre Priesterschaft sowohl in böhmischer 
als in deutscher Sprache, ohne alle Verhinderung des Erzbischofs, einzusetzen. Die 
Universität zu Prag wird ebenfalls denen sub utraque mit der Bemerkung übergeben, 
daß sie denselben von alters her gehöre. Über das Konsistorium und die Universität 
sollen die drei Stände Defensoren:!) aus ihrer Mitte aus allen drei Ständen in 
gleicher Zahl ernennen und solche dem Kaiser zur Bestätigung präsentieren. 
Im Fall jemand aus den vereinigten drei Ständen sub utraque 
über die Kirchen und Gotteshäuser, deren sie allbereits im Besitze 
sind, und die ihnen zuvor zuständig, es sei in Städten, Märkten, 
Dörfern oder anderswo, noch mehr Gotteshäuser und Kirchen zum 
Gottesdienst oder auf Schulen zum Unterrichte der Jugend aufbauen 
lassen wollte, soll solches sowohl dem Herren= und Ritterstande als 
auch den Städten samt und sonders jederzeit frei stehen ohne aller- 
männigliches Verhindern. 
Gleicherweise soll auch niemand, von dem heutigen Tage an zu rechnen, wie 
aus den höheren Ständen, also auch aus den Städten, Märkten und das Bauern- 
volk weder von ihren Obrigkeiten noch anderen geistlichen und weltlichen Standes- 
personen von seiner Religion abgewendet werden und zu des Gegenteils Religion 
mit Gewalt oder einer anderen erdachten Weise gedrungen werden. 
So soll auch wider obbestimmten wegen der Religion aufgerichteten Frieden 
und wider diese den Ständen sub utraque von uns geschehene beständige Ver- 
sicherung kein Befehl und nichts dergleichen . von uns, unseren Erben und künftigen 
Königen zu Böheimb, auch von keinem anderen ausgehen oder angenommen 
werden ... Und dieser Ursachen halber tun wir hiermit alle und jede Mandata, 
welcher Orten die immer erfolgt sein möchten, aufheben, kassieren, zunichte machen 
und erkennen sie tot und null sen 
118. 
Der Prager Fenstersturz. 
23. Mai 1618. 
Quelle: Theatrum Europaeum#) I (Frankfurt 1635) 18. 
lbertragung: F. Kurze, Gegenreformation. Leipzig. S. 17. 
Nachdem nun von den anwesenden Ständen ein gemeinsamer Schluß 
macht worden, haben sie folgenden Mittwoch, als den 23. Mai, jeder mit einem 
1) Vertreter, Sachführer. 
:„) Das „Europäische Theater“ bildete eine Chronik der Zeitereignisse und den Vor- 
läufer der später entstandenen Zeitungen. Es erschien seit 1616 zu Frankfurt a. M. in
	        
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