grafschaft Ober- und Nieder-Elsaß, Sundgau, die Landamtschaft der 10 im
Elsaß gelegenen Reichsstädte .. [werden genannt] und alle Dörfer, die zu der-
selben gehören, und übergeben sie dem allerchristlichen Könige und dem Reiche
Frankreich
* 75. Es soll aber der König gebunden sein, an allen Orten die
katholische Religion so zu erhalten, wie dies von Österreich geschehen
ist, ingleichen alle während dieses Krieges eingeführten Neuerungen
abzuschaffen.
§ 76. Viertens soll es dem allerchristl. Könige vermöge des Kaisers und des
Reichs Bewilligung für immer freistehen, in der Festung Philippsburg des
Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl
zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht entstehe; auch soll sie auf Frank-
reichs Kosten erhalten werden. — Es soll auch dem Könige zu Lande und zu
Wasser im röm. Reiche ein freier Durchzug für Soldaten, Proviant und das sonst
Nötige erlaubt sein.
12. Artikel 1).
§*85. Es sollen zwischen den Einwohnern der auf beiden Seiten des
Rheins gelegenen Länder Handel und Zufuhr, insonderheit aber die Schiffahrt
auf dem Rhein, freigelassen und keinem Teil erlaubt sein, die auf= oder ab-
fahrenden Schiffe zu hindern, unter welchem Vorwande es auch sei, nur so viel
ausgenommen, als die gewöhnliche Besichtigung der Waren nötig macht. Es
soll auch nicht erlaubt sein, neue ungewöhnliche Zölle und andere Abgaben am
Rhein anzulegen, sondern jeder Teil soll mit den ordentlichen, unter der öster-
reichischen Regierung vor diesen Kriegen üblichen Zöllen sich begnügen.
Dieses ist abgehandelt worden zu Münster in Westfalen den 24. Oktober
des Jahres 1648.
130.
In Deutschland nach dem 30 jährigen Kriege.
A. Verwüstungen auf deutschem Boden.
1. Quelle: Betkius, Excidium Germaniaer#). (Lateinisch.)
Übersetzung: W. Menzel, Gesch, der Deutschen. Stuttgart 1872. Bd. 2. S. 625. Anm. 3.
Wie jämmerlich stehen eure großen Städte. Da zuvor tausend Gassen ge-
wesen sind, sind nun nicht mehr hundert. Wie elend stehen die kleinen Städte,
die offenen Flecken! Da liegen sie verbrannt, zerfallen, zerstört, daß weder Dach,
Gesparr, Türen oder Fenster zu sehen sind. Wie sind sie mit den Kirchen um-
gegangen? Sie haben sie verbrannt, zu Pferdeställen und Marketenderhäusern ge-
macht, die Altäre entweiht und die Glocken hinweggeführt. — Ach Gott, wie
jämmerlich stehet es auf den Dörfern! Man wandert bei zehn Meilen und siehet
nicht einen Menschen, nicht ein Vieh, nicht einen Sperling, wo nicht an etlichen
Orten ein alter Mann und ein Kind oder zwei alte Frauen zu finden. In allen
1) Der Friede von Münster enthält wie der von Osnabrück 17 Artikel, von denen eine
größere Anzahl mit letzterem übereinstimmt.
2) Die Vernichtung Deutschlands.