Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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jocht hatte, riß er zehntausend Mann mit Weib und Kind von ihren Wohnsitzen 
auf beiden Ufern der Elbe los und siedelte sie in vielen Abteilungen in ver— 
schiedenen Gegenden Deutschlands und Galliens an. Unter dieser Bedingung aber, 
die vom Könige gestellt, von den Sachsen angenommen ward, nahm der Krieg, 
der sich so viele Jahre hingezogen hatte, ein Ende: daß sie dem heidnischen 
Götzendienst und den heimischen Religionsgebräuchen entsagten, die Sakramente 
des christlichen Glaubens annähmen und mit den Franken zu einem Volke sich 
verbänden. 
8. In diesem Kriege, durch einen so langen Zeitraum er sich auch hinzog, 
kämpfte Karl selbst doch nicht mehr als zweimal in ordentlicher Feldschlacht mit 
dem Feinde, das erstemal an dem Berge Osneggi, bei dem Orte, der Theotmelli 
heißt, das zweitemal an der Haase, und das im Verlauf von einem Monat und 
wenigen Tagent1). In diesen beiden Schlachten erlitten die Feinde eine solche 
Niederlage, daß sie den König nicht mehr herauszufordern, und wenn er kam, 
ihm nur dann Widerstand zu leisten wagten, wenn die Ortlichkeit besonderen 
Schutz bot. Viele Männer jedoch vom fränkischen wie sächsischen Adel und solche, 
die die höchsten Ehrenstellen bekleidet hatten, wurden in diesem Kriege hinweg- 
gerafft, der erst im dreiunddreißigsten Jahre ein Ende nahm. 
23. 
Bestimmungen, die für das Land Sachsen getroffen wurden. 
782 (2) 
Quelle: Kapitulare über das Sachsenland (Capitulare de partibus 
Saxoniae)?). 
Übersetzung: Otto Abel und W. Wattenbach, Einhards Jahrbũcher. 2. Aufl. Leipzig 1888. 
(Gesch. d. d. B. 2. Ausg. Bd. 7.) S. 73—76. 
Erstlich wurde von allen beschlossen, daß die Kirchen Christi, welche in Sachsen 
erbaut und Gott geweiht sind, keine geringere Ehre haben sollen, sondern eine 
größere und höhere, als die Heiligtümer der Götzen gehabt hatten. 
2. Wenn einer seine Zuflucht in eine Kirche genommen hat, so soll ihn 
keiner mit Gewalt aus der Kirche treiben dürfen, sondern er habe Frieden, bis er 
vor das Gericht gebracht wird, und zur Ehre Gottes und aus Ehrfurcht vor den 
Heiligen der Kirche soll ihm das Leben geschenkt werden und alle seine Glieder. 
Er fühne aber seine Sache, soviel wie ihm möglich und ihm gerichtlich auferlegt 
1) Beide Schlachten fanden im Jahre 783 statt. Der Schauplatz der ersten scheint 
Detmold am Osning gewesen zu sein; der der zweiten ist ganz unsicher. Ob sie bei 
Osnabrück (auf der Klus) geschlagen ist, erscheint sehr zweifelhaft. 4 
2) Kapitularien nennt man die in Kapitel geteilten Beschlüsse der Reichsversamm- 
lungen oder Verfügungen des Königs. — Als Karl der Große glaubte, die Sachsen 
endlich unterworfen zu haben, suchte er durch rücksichtslose Strenge das widerstrebende 
Volk in Unterwürfigkeit zu halten. So entstand auf einem im eroberten Lande ab- 
gehaltenen Reichstage dies vielbesprochene Kapitulare, durch das er die völlige Unter- 
drückung des Heidentums und seiner Bräuche, die Annahme der Taufe und die Sicher- 
stellung und Ausstattung der Kirche zu erreichen suchte. Über die Ortlichkeit. des Reichs- 
tages herrscht völliges Dunkel; bezüglich der Zeitangabe gehen die Meinungen der 
Forscher weit auseinander; wahrscheinlich ist 782 das Entstehungsjahr. Die große Härte 
dieses Gesetzes wurde übrigens im Jahre 797 durch das capitulare Saxonicum (Sachsisches 
Kapitulare) so gut wie gänzlich beseitigt.
	        
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