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18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge—
halten werden, außer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle
sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hören, und sollen
beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der
Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen.
19. Ferner beschloß man auch die Satzung aufzunehmen, daß alle Kinder
innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, daß wenn es
jemand unterläßt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen
oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite
30 Schi-llinge an den Schatz entrichten sooll
21. Wer an Quellen oder Bäumen oder in Hainen ein Gelübde tut oder
etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bösen Geister speist,
hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge
zu entrichten. Vermögen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie
in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind.
22. Wir befehlen, daß die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhöfe
der Kirchen und nicht nach den Grabhügeln der Heiden gebracht werden.
23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und
Geistlichen auszuliefenn
34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu
tagen, wenn sie nicht unser Sendbote auf unseren Befehl zusammengerufen hat.
Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht
sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, daß er nicht anders
handle.
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Das sächsische Taufgelöbnis.)
(Altsächsisch.)
Altsächsischer Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. S. 160.
Forsachistü diobolaerè ec forsacho diabolae.
Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel.
end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae
und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teufelsopfer.
end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum
und allen Teufelswerken? und ich entsage allen
dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende
Teufelswerken und Worten Donar und
Uuôden ende Saxnöte ende allum thém unholdum
Wodan und Saxnot und allen den Unholden,
thé hira genötas sint.
die ihre Genossen sind.
Gelöobistü in got alamehtigan fadaer?
— Glaubst du an Gott, (den) allmächtigen Vater?
1) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altsächsische übertragen. Nur die Namen
der sächsischen Götter Thuner (Donar), Wodan und Saxnot — das ist der hochdeutsche
Ziu — sind eingefügt. Sie, die er mit seinen VBätern als die höchsten Wesen verehrt
hatte, muß der Täufling ausdrücklich als Unholde schmähen.