Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge— 
halten werden, außer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle 
sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hören, und sollen 
beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der 
Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen. 
19. Ferner beschloß man auch die Satzung aufzunehmen, daß alle Kinder 
innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, daß wenn es 
jemand unterläßt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen 
oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 
30 Schi-llinge an den Schatz entrichten sooll 
21. Wer an Quellen oder Bäumen oder in Hainen ein Gelübde tut oder 
etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bösen Geister speist, 
hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge 
zu entrichten. Vermögen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie 
in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind. 
22. Wir befehlen, daß die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhöfe 
der Kirchen und nicht nach den Grabhügeln der Heiden gebracht werden. 
23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und 
Geistlichen auszuliefenn 
34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu 
tagen, wenn sie nicht unser Sendbote auf unseren Befehl zusammengerufen hat. 
Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht 
sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, daß er nicht anders 
handle. 
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Das sächsische Taufgelöbnis.) 
(Altsächsisch.) 
Altsächsischer Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. S. 160. 
Forsachistü diobolaerè ec forsacho diabolae. 
Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel. 
end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae 
und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teufelsopfer. 
end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum 
und allen Teufelswerken? und ich entsage allen 
dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende 
Teufelswerken und Worten Donar und 
Uuôden ende Saxnöte ende allum thém unholdum 
Wodan und Saxnot und allen den Unholden, 
thé hira genötas sint. 
die ihre Genossen sind. 
Gelöobistü in got alamehtigan fadaer? 
— Glaubst du an Gott, (den) allmächtigen Vater? 
1) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altsächsische übertragen. Nur die Namen 
der sächsischen Götter Thuner (Donar), Wodan und Saxnot — das ist der hochdeutsche 
Ziu — sind eingefügt. Sie, die er mit seinen VBätern als die höchsten Wesen verehrt 
hatte, muß der Täufling ausdrücklich als Unholde schmähen.
	        
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