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ihm, wie es bei den alten Kaisern der Brauch war, von dem Papst gehuldigt und
er fortan mit Weglassung des Titels eines Patrizius!) Kaiser und Augustus ge—
nannt. Wenige Tage nachher wurden auf seinen Befehl diejenigen, welche den
Papst im vorigen Jahr abgesetzt hatten, vor Gericht geführt und nach der gegen
sie angestellten Untersuchung nach römischem Recht als Majestätsverbrecher zum
Tode verurteilt. Der Papst legte jedoch milden Sinnes Fürbitte für sie ein bei
dem Kaiser, und so wurde ihnen das Leben und Sicherheit des Leibes gewährt;
um der Größe ihres Vergehens willen aber wurden sie in die Verbannung ge—
schickt.
26.
Karls des Großen Reichsregierung.
Quelle: Allgemeine Anweisung der Königsboten (Capitulare missorum
generale) 2).
Übersetzung: Erler a. a. O. Bd. 2. S. 53—58.
Über die vom Herrn Keiser abgeschickte Gesandtschaft.
Der erhabenste und christlichste Herr, Kaiser Karl, hat die erfahrensten und
würdigsten Männer unter seinen Großen, Erzbischöfe wie Bischöfe, ehrwürdige
Abte und fromme Laien, auserwählt und sie durch sein ganzes Reich entsendet,
und durch sie allen Untertanen gewährt, gemäß dem rechten Gesetz zu leben. Wo
aber in dem Gesetze etwas nicht recht und billig angeordnet wäre, befahl er, dies
mit größter Sorgfalt zu erforschen und ihm davon Kenntnis zu geben, weil er
solches mit Gottes Beistand zu bessern wünschtt
Und es sollen die Sendboten sorgfältig Untersuchung führen, wenn
einer Klage erhebt, daß ihm von einem anderen Unrecht zugefügt worden sei, so
wahr sie selbst des allmächtigen Gottes Huld sich zu bewahren und die dem Kaiser
zugeschworene Treue zu halten wünschen dergestalt, daß sie jederzeit gegen alle
und an allen Orten den heiligen Wohnungen Gottes, den Armen, Unmündigen
und Witwen und dem ganzen Volke unverkürzt Gesetz und Gerechtigkeit gemäß
dem Willen und der Furcht Gottes gewähren. Und wenn der Fall derart wäre,
1) Ursprünglich führte der oströmische Exarch den Titel eines Patrizius. Papst
Stephan übertrug ihn (ohne Berechtigung freilich) im Jahre 754 an Pippin und seine
Söhne; damit gingen zugleich die Amtsbefugnisse der Exarchen, nämlich die Herrschaft über
das römische Italien und der Schutz der Kirche, auf die Karolinger über. Es ist verständ-
lich, daß dieser Titel, der doch eigentlich einen oströmischen Beamten charakterisierte, bei der
Erlangung der Kaiserwürde fortfiel.
2) Das Kapitulare, das im Jahre 802 zu Aachen gegeben ist, gehört zu den wich-
tigsten Gesetzen, die Karl erlassen hat. Es enthält zunächst die gesetzliche Regelung der
Stellung der Königsboten. Ferner führt Karl, abweichend von der germanischen Deutung,
in diesem Gesetz, das ja kurz nach der Kaiserkrönung erschien, zum ersten Male seine
Macht auf Gott zurück. Er fühlt sich als das Oberhaupt des irdischen Gottesstaates. Die
Verbindung mit der alten germanischen Auffassung sucht er dadurch zu gewinnen, daß
er die Treue, wie sie ihm (im Jahre 789), seinem Vater und fast allen Merowingern ge-
schworen war, durch ein System von Pflichten ergänzt, deren Vernachlässigung den Tat-
bestand der Treuverletzung ergibt und als Majestätsverbrechen aufgefaßt werden kann.
Interessant ist es endlich, zu sehen, wie sich Karl bemüht, die altgermanische Gewohnheit
der Blutrache und die hieraus entspringenden Streitigkeiten zwischen der Sippe des
Geschädigten und der des Verbrechers zu beseitigen, nachdem er den für leichtere Fälle
schon bestehenden Zwang, wonach der Verletzte und seine Sippe sich mit einer Buße be-
gnügen mußten, gesetzlich auch auf die schweren Fälle ausdehnt.