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Ehebrecher und Meineidige, Gotteslästerer und Verletzer der heiligen Zeiten und
alle, die sich gegen kirchliche Satzungen vergangen und die Strenge gerichtlicher
Strafe verdient hatten, hielt er durch so scharfes Vorgehen im Zaum, daß niemals
einer, der in seiner Gegenwart angeklagt und des geziehenen Vergehens über—
führt war, der Strafe für seine Versündigung entging. . .. Denen aber, die wegen
UÜbertretung weltlicher Gesetze schwere Strafen erhielten oder gar zum Tode ver-
urteilt waren, pflegte er auf seine Weise beizuspringen, indem er sich bei den
Richtern und denen, die mit der Durchführung solcher Angelegenheit betraut
waren, mit allem Eifer bemühte und selbst durch Geldspenden es häufig dahin
brachte, daß den einen ihre schweren Strafen gemildert wurden, jedoch nicht so,
daß sie etwa durch Zulassung völliger Straflosigkeit für ihre Untaten dazu ver-
leitet würden, anderes und vielleicht noch Schlimmeres zu wagen. Bei anderen
aber, die der Todesstrafe verfallen waren, suchte er schwere Strafen anderer Art
an die Stelle treten zu lassen, so daß ihnen unter Erhaltung ihres Lebens Ge-
legenheit geboten wäre, ihre Untat zu bereuen; wenn er aber dies nicht durch-
zusetzen vermochte, dann nahm er ihnen häufig selbst oder durch einen anderen
Priester, den er sandte, die Beichte ab, reichte ihnen bei ihrem Todesgang als
Wegzehrung den Leib des Herrn und suchte in ihnen so, wenn auch verspätete,
Reue zu erwecken
8. Außer den Erfahrungen und Kenntnissen, die aufzuzählen zu lang wäre,
und die ihn der Versehung höchster Stellen vollauf würdig machten, war er auch
in minderen Dingen wunderbar bewandert. In der Kenntnis der Landwirtschaft
überragte er alle weit, in der Aufführung von Baulichkeiten, in der Zucht der
Rinder und des Kleinviehs, in der Bestellung der Acker und allen anderen Fragen
des Landbaues. Und all das hat er nicht durch bloße Ubung, sondern kunst-
gerecht gelernt, so daß dies keiner geschickter besorgte und glücklicheren Ertrag
daraus zog. Andererseits war er bei Eintreibung der Leistungen, die bei der
jährlichen Hebung eingefordert wurden, wie allbekannt, sehr scharf, so daß er die
Bauern oft durch Schläge zur Zahlung ihrer schuldigen Leistungen zwang
9. Bei dem noch jugendlichen König Heinrich, dem Vierten dieses Namens,
war er außerordentlich gut angeschrieben, und bei Hof geschah fast alles nach
seinen Ratschlägen. Aber auch in breiteren Volksschichten wurde er nicht minder
geschätzt, da jeder von ihm in der Schuld Nachsicht oder in der Not Hilfe er-
hoffte. Denn da er zu Goslar in doppeltem Auftrage bestallt war, indem er auf
der einen Seite kraft kirchlicher Autorität die Untersuchung im geistlichen Gericht
führte, auf der anderen kraft königlicher Majestät im weltlichen Gericht den Vorsitz
inne hatte, mußte ihm oft eine und dieselbe Person in gleicher Streitsache doppelte
Sühne leisten, da an ihn einlief, was Gottes war, und er zugleich infolge der ihm
übertragenen Fürsorge das wahrnehmen mußte, was des Kaisers war. Er war
aber überdies ein hervorragender Baumeister, ein wohlbewanderter Leiter der
Stein= und Mauerarbeit und dadurch mit dem vorgenannten König stets in
engster Vertrautheit verbunden. Denn schon begannen sich damals die Anfänge
des Sachsenkrieges zu zeigen, den wir mit Schmerz noch jetzt nach so langer Zeit
die Welt zerstören sehen. Da der König dies wohl merkte, begann er ganz
Sachsen durch neue und feste Burgen zu befestigen und suchte dem Abfall der
Ungetreuen durch Errichtung von Landwehren zuvorzukommen. Mit der schleunigen
und sorgsamen Durchführung dieser Angelegenheit betraute er den Herrn Benno,
wohl wissend, daß er einen Getreueren und Kunstreicheren zu solchem Werke nicht